Urteil nicht rechtskräftig

Studentin vergewaltigt und erstochen: Lebenslang

18.06.2021

29-Jähriger soll Opfer zuvor vergewaltigt und versucht haben, auch zwei Verwandte zu töten.

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© APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR
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Linz/Leonding. Lebenslang lautet das Urteil gegen einen 29-Jährigen, der im Dezember in Leonding eine 25-jährige Studentin vergewaltigt und umgebracht sowie zwei Verwandte zu töten versucht haben soll. Zudem wird er in eine Anstalt eingewiesen. Die Geschworenen fällten den Schuldspruch wegen Vergewaltigung, Mordes und zweifachen Mordversuchs einstimmig. Das Gericht begründet das Strafmaß u.a. mit der "Planung zweier weiterer Morde", die nur durch glückliche Umstände verhindert worden seien.

Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel, der Angeklagte hingegen gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der in Honduras geborene Angeklagte lebte zurückgezogen in Spanien, es gab nur wenige und kurze Beziehungen, ähnlich auch sein Berufsleben. Das spätere Opfer, seine ebenfalls aus Honduras stammende Cousine, studierte in Österreich und lebte bei ihrer Halbschwester und deren Familie in Leonding (Bezirk Linz-Land). Der Angeklagte und die 25-Jährige verstanden sich gut. Er dürfte sich aber mehr erwartet haben als Freundschaft. Über Weihnachten besuchte er seine Angebetete in Leonding. Dass diese mittlerweile einen Freund hatte, sei für ihn "ein schwerer Schock" gewesen, so der Staatsanwalt.

Studentin nach Zurückweisung gewürgt

In der Nacht auf den 27. Dezember habe er die Studentin nach einer neuerlichen Zurückweisung gewürgt und mit einem Steakmesser gezwungen, mit ihm in den Keller zu gehen, wo er sie vergewaltigt habe, so der Staatsanwalt. Danach saßen die beiden einander drei Stunden lang im Keller gegenüber - er mit dem Messer in der Hand. "Das muss für das Opfer die Hölle auf Erden gewesen sein." Der 29-Jährige drohte sich umzubringen. Als die junge Frau darauf nicht wunschgemäß reagierte, habe er sie gewürgt und ihr sechs Stiche in den Brustbereich versetzt.

In der Früh soll er dann zuerst die Halbschwester der Toten unter einem Vorwand in den Keller gelockt und dort gewürgt sowie mit dem Kopf mehrmals gegen den Boden geschlagen haben. Als ihr Ehemann nachsehen kam, habe er diesen mit einem Fleischerbeil attackiert. Letztlich gelang es dem Mann aber, den Angreifer mit einem Messer in Schach zu halten und - gemeinsam mit seinem im Nachbarhaus lebenden Vater - zu fesseln. "Ich dachte, dass ich jetzt sterbe", sagte seine Frau vor Gericht. Und er selbst fühlte sich "wie in einem schlechten Hollywood-Film".

Der Angeklagte schilderte die Abläufe der Tatnacht kurz und bündig, zunächst wirkte er emotionslos, danach weinerlich. "Wir haben gesprochen und dann habe ich sie vergewaltigt". Es sei ihm klar gewesen, dass sie das nicht wollte. Danach hätten sie wieder bis in die Morgenstunden geredet, "und dann habe ich sie umgebracht". Er habe sie zunächst gewürgt und danach mit dem Messer in die Brust gestochen. "Ich wollte das beenden. Ich merkte, dass sie leidet und wollte nicht, dass sie noch mehr leiden muss."

Laut Gutachten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig

Laut dem psychiatrischen Gutachten war der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, aufgrund einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung bestehe aber hohe Wiederholungsgefahr. Der Angeklagte sei "fähig zu großer Liebe zu sich selbst", was andere empfinden, sei für ihn nicht so wichtig, erklärte Gutachterin Adelheid Kastner. Sein Handlungsstil sei "bar jeder Selbstkritik". "Wenn er nicht gewinnen kann, muss das zerstört werden, was ihn so kränkt", so die Sachverständige.

Der Staatsanwalt, der dem Mann Mord, Vergewaltigung und zweifachen Mordversuch zur Last legt, betonte in seinem Schlussplädoyer, dass es sich beim Motiv nicht um "verschmähte Liebe" gehandelt habe, sondern dass der Angeklagte einfach seinen Willen durchgesetzt und zerstört habe, was er nicht haben konnte. Er forderte lebenslang und beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Verteidiger verwies hingegen darauf, dass sein Mandant unbescholten und geständig sei. Dieser sagte: "Ich würde es gerne wieder richten, wenn ich es könnte, aber es ist nicht möglich".

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