Im Winter:

Molln-Bohrung: Bewilligung eingeschränkt, Verfahren abgeschlossen

17.09.2025

LVwG OÖ bestätigt Gasprobebohrung in Molln – aber mit Einschränkungen im Zeitplan akzeptiert. 

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Molln. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung für Testarbeiten einer Gasprobebohrung in Molln bestätigt – allerdings mit scharfen Einschränkungen. Die Bewilligung gilt für Testarbeiten und dazugehörige Bauwerke im Nahbereich eines Naturschutzgebiets und wurde unter Auflagen erteilt. Umweltorganisationen hatten Beschwerde eingelegt gegen wesentliche Beeinträchtigungen von Pflanzen- und Tierarten, mangelhafte Sachverhaltsermittlungen und eine untergeordnete Bewertung öffentlicher Interessen am Landschafts- und Naturschutz.

Unter Bezugnahme auf ein VfGH-Erkenntnis wurde die bisherige Bestimmung aufgehoben, welche Beschwerden gegen Natur-Bewilligungen aufschiebende Wirkung nahm. Jetzt wurde die aktuelle Genehmigung modifiziert: Bohrplatzerrichtung und Testarbeiten dürfen nur zwischen 1. Oktober 2025 und 31. März 2026 erfolgen. Im Winterhalbjahr überwiegen die öffentlichen Interessen an der Ressourcenerkundung – im Sommer, wegen der Beeinträchtigung von Lebenszyklen vieler Arten, der Schutz der Natur.

Der Probebetrieb soll helfen, die wirtschaftliche Abbauwürdigkeit des Gasvorkommens verlässlich zu beurteilen. Der genaue Bescheid ist unter den Aktenzahlen LVwG‑553121 bis ‑553122 öffentlich einsehbar. 

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