Im Gemeinderat

Neue Linzer Gastgartenregelung für kommenden Sommer

26.09.2025

In der Linzer Altstadt dürfen Gastgärten nächsten Sommer bis Mitternacht offen halten. 

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© Aquarium Linz
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Linz. In der gestrigen Linzer Gemeinderatssitzung wurde eine neue Gastgartenverordnung beschlossen, die längere Betriebszeiten in ausgewählten, dicht verbauten oder touristisch relevanten Bereichen der Stadt Linz ermöglicht. Die neue Regelung sieht vor, dass Gastgärten künftig zwischen 1. Mai und 30. September täglich von 8 bis 24 Uhr betrieben werden dürfen – vorausgesetzt, sie befinden sich auf öffentlichem Grund oder grenzen direkt an öffentliche Verkehrsflächen.

Betroffen sind folgende Gebiete:

  • Die Linzer Innenstadt, begrenzt nördlich von der Donau, östlich von Dametz- und Humboldtstraße, westlich von Waldeggstraße, Sandgasse, Hopfengasse, Kapuzinerstraße und dem Schlossbergareal sowie südlich vom ÖBB-Gelände rund um den Hauptbahnhof.
  • Die Untere Donaulände zwischen Nibelungenbrücke und Neuer Eisenbahnbrücke.
  • Der donauseitige Bereich Alturfahr West bis zur Nibelungenbrücke.
  • Der donauseitige Bereich in Urfahr östlich der Nibelungenbrücke bis zur Neuen Eisenbahnbrücke.

„Betriebe, die in die entsprechende Tourismuszone in der Linzer Innenstadt fallen, können ab sofort bei der Stadt Linz um eine Genehmigung der Öffnungszeit bis 24 Uhr ansuchen. Die Stadtregierung wird dieses Ansuchen rasch und unkompliziert genehmigen, sofern keine anderweitigen Gründe dagegensprechen“, freut sich Linzer Wirtesprecher und oö. Hotellerie-Obmann Michael Nell. 

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