Wels

"Objekt 21": Prozess vertagt

24.10.2013


Kein Urteil - Verteidiger wollten Abänderung des Fragenkatalogs.

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© TZ ÖSTERREICH
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Der Wiederbetätigungsprozess um das "Objekt 21" im Landesgericht Wels ist am Freitagnachmittag auf 4. November vertagt worden. Nachdem die Verteidiger eine Abänderung des Fragenkatalogs verlangt hatten, erklärte die Vorsitzende, die Rechtsberatung müsse "Hand und Fuß" haben und sei am Freitag zeitlich nicht mehr zu schaffen.

Am Vormittag waren noch einige Zeugen am Wort, am Nachmittag sollten die Schlussplädoyers gehalten werden. Ein Urteil des Geschworenensenats war für Freitagabend erwartet worden. Die Sicherheitsvorkehrungen waren unverändert streng.

Die beiden Hauptangeklagten, die zu Beginn des Prozesses das Reden meist ihren Verteidigern überließen, wurden gegen Ende zunehmend gesprächiger und wollten zu Zeugenaussagen immer öfter etwas aus ihrer eigenen Wahrnehmung beisteuern. Die beiden Männer, die im Unterschied zu den anderen Angeklagten mit Glatze erschienen und ihre Tattoos - etwa einen Reichsadler und ein Flugzeug auf dem Kopf - nicht verdeckten, fielen mehrmals durch Zwischenrufe, aber auch Schwätzen oder Lachen auf.

Der laut Eigendefinition Freizeit- und Kulturverein "Objekt 21" hatte sich ausgerechnet im Bauernhof des Vaters von Regisseur Stefan Ruzowitzky, der für sein KZ-Drama "Die Fälscher" mit einem Oscar ausgezeichnet wurde, einquartiert. Er wurde die unliebsamen Mieter erst durch eine Delogierung los. Am Freitag ging es einmal mehr um die rechten Liederabende, die dort sattgefunden haben sollen. Die Angeklagten stellen alle in Abrede, diese organisiert zu haben.

Ein ehemaliger Freund eines der Hauptbeschuldigten schilderte, er habe sich durch die Redegewandtheit des Angeklagten zur rechten Gesinnung hinreißen lassen. Die Ex-Freundin des Zeugen bestätigte, dass er damals jede Woche im "Objekt 21" verkehrt und regelmäßig von Liederabenden erzählt habe. Er habe sich in dieser Zeit stark verändert und sei aggressiv geworden. Er habe auch gesagt, dass jeder vor dem Angeklagten Respekt gehabt habe. Dieser sei dort der "Oberhäuptling" gewesen.
 

 

 

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