Steyr

Sex-Mord: 17 Jahre Haft nach 25 Jahren

19.11.2014

80-Jährige vergewaltigt und erdrosselt - DNA-Spuren führten zu Täter.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

 Der 45-Jährige Angeklagte in einem Prozess um ein tödliches Sex-Delikt vor 25 Jahren hat sich am Mittwoch im Landesgericht Steyr geständig gezeigt. Der Mann, dem vorgeworfen wird, eine 80-Jährige vergewaltigt und erdrosselt zu haben, kann sich nach eigenen Angaben aber nur zum Teil an den Tathergang erinnern.

DNA-Spuren führten zu Täter
Der Fall war jahrelang ungeklärt, er ist erst im vergangenen Jahr mit der Auswertung von am Tatort sichergestellten DNA-Spuren erneut aufgerollt und der mutmaßliche Täter überführt worden. Zum diesem Zeitpunkt saß der Mann gerade in Strafhaft, er wechselte nahtlos in die Untersuchungshaft.

Staatsanwalt Andreas Pechatschek wirft ihm Vergewaltigung und Mord vor. Demnach hat der damals 20-Jährige, der in Heimen aufgewachsen und bereits mit 15 erstmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und von Alkohol und Drogen abhängig war, am 14. Juni 1989 die Pensionistin zufällig getroffen. Er sah sie, als sie vom Einkaufen zurückgekehrt die Haustür zu ihrem Wohnblock aufsperren wollte, und bot ihr an, die Einkaufstasche in die Wohnung zu tragen. Dort hat er ihr laut Anklage Schläge ins Gesicht versetzt, sie zu Boden gedrückt, gewürgt, zum Beischlaf genötigt und sie anschließend mit einer selbst gemachten Schlinge aus einer in der Wohnung vorgefundenen Strumpfhose, einem Gürtel und einer Tischdecke erdrosselt.

Der Angeklagte gibt einen Geschlechtsverkehr zu - anfangs einvernehmlich, später gegen den Willen seines Opfers. Auch das Würgen gestand er ein, an das Erdrosseln könne er sich nicht erinnern. Sein Verteidiger Herbert Niedermayr begründet dies mit dem langen Zeitraum seit der Tat. Außerdem spricht er von eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit, denn sein Mandant sei zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Er stellte auch die hochgradige Gefährlichkeit des 45-Jährigen für die Gesellschaft infrage. Die Staatsanwaltschaft hatte damit ihren Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher begründet.

Dazu hat die Justiz ein Gutachten bei der Psychiaterin Adelheid Kastner in Auftrag gegeben. Sie soll es am Nachmittag erläutern. Am Vormittag sah sich der Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Wolf-Dieter Graf die auf eine Leinwand projizierten Fotos vom Tatort und der aufgefundenen Leiche an. Der Angeklagte blickte nicht hin, er saß mit geschlossenen Augen da. Ein Gerichtsmediziner schilderte die Verletzungen des Opfers und den daraus ableitbaren Tathergang. Ein weiterer Sachverständiger erläuterte die Auswertung der DNA-Spuren.
 

Zur Vollversion des Artikels