Urteil nicht rechtskräftig

Sexuelle Dienste für Sozialhilfe: Acht Jahre Haft

16.12.2019

Für Gericht wurden die Vorwürfe gegen den oberösterreichischen Beamten von zwei Klientinnen bewiesen.

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© Getty Images (Symbolbild)
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Das Landesgericht Wels hat einen inzwischen pensionierten Beamten einer oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaft am Montag zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er von zwei Klientinnen für die Gewährung von Sozialhilfe sexuelle Dienste verlangt habe. Das Gericht sah die Vorwürfe der beiden Frauen als bewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Ex-Beamte stand wegen des Falles schon vor rund einem Jahr vor Gericht. Damals erklärte sich jedoch der Einzelrichter wegen der Schwere der Delikte für unzuständig. Die Staatsanwaltschaft Wels weitete danach ihre Anklage aus: Nicht nur Geschenks- und Vorteilsannahme als Beamter sondern auch gefährliche Drohung, geschlechtliche Nötigung und schwere Körperverletzung, weil eine der beiden betroffenen Frauen massive psychische Schäden davongetragen habe, sowie auch noch falsche Beurkundung im Amt.

Der Mann soll fast 20 Jahre lang von zwei Frauen sexuelle Dienste für die Bewilligung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) oder für Heizkostenzuschüsse und anderes verlangt bzw. angenommen haben. In der nunmehrigen Schöffenverhandlung gestand der Angeklagte lediglich eine außereheliche Beziehung mit einer der Frauen inklusive sexuellen Handlungen, die aber einvernehmlich gewesen seien - "der größte Fehler meines Lebens" - sowie, dass er währenddessen die betreffenden Bewilligungs-Bescheide ausgestellt habe. Dabei habe jedoch in der Behörde das Vier-Augen-Prinzip geherrscht. Sie sei streng nach den Bestimmungen behandelt und weder bevorzugt noch benachteiligt worden. Er gestand weiters die falsche Beurkundung, weil sie bei der Klientin daheim und nicht im Amt erfolgt sei. Alles andere stritt er ab. Mit der anderen Frau habe es überhaupt keine sexuellen Kontakte gegeben.

Sein Verteidiger argumentierte vor allem, dass die beiden Frauen und ihre Vorwürfe nicht glaubwürdig seien. Das Gericht sichtete die Videos mit ihren Aussagen in einer kontradiktorischen Befragung. Die Öffentlichkeit wurde dabei ausgeschlossen, weil es um den höchstpersönlichen Lebensbereich der Frauen gehe. Die Schilderungen der beiden widersprachen offenbar der Verteidigungslinie.

Das Gericht sprach den Ex-Beamten im Sinne der Anklage schuldig und verhängte nach drei Verhandlungstagen eine Strafe von acht Jahren Haft. Der Strafrahmen hätte zwischen fünf und 15 Jahren betragen. Mildernd wurden nur die bisherige Unbescholtenheit und ein teilweises Geständnis gewertet. Die Erschwernisgründe überwogen laut Urteil "massiv": Unter anderem der lange Tatzeitraum von fast 20 Jahren, das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen und Vergehen und das Ausnützen der Hilflosigkeit der Frauen. Auch aus generalpräventiven Gründen wurde die hohe Strafe verhängt, denn die Gewährung der BMS einer Gesellschaft sei eine ausgesprochen sensible Angelegenheit denn es gehe um Menschen, die sich in einer großen Notlage befänden.

Der Angeklagte muss zusätzlich nicht nur die Kosten des Verfahrens, sondern auch ein Teilschmerzensgeld von 5.000 beziehungsweise 1.000 Euro an die Frauen bezahlen. Er war nach der Urteilsverkündung sichtlich geschockt. Sein Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch, Berufung gegen die Strafhöhe und gegen finanziellen Forderungen der beiden Klientinnen an. Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsvertreter der beiden Frauen gaben keine Erklärung. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
 

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