Nicht rechtskräftig

Sieben Jahre für tödlichen Messerstich in OÖ

24.04.2013

Das Urteilfür die 38-Jährige ist noch nicht rechtskräftig.

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© TZ ÖSTERREICH / Kronsteiner
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Eine 38-jährige Frau aus dem Innviertel ist am Mittwoch wegen eines tödlichen Messerstiches in Ried im Innkreis zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Angeklagt war sie wegen Mordes. Der Schuldspruch erfolgte letztlich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Frau erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Täter und Opfer standen unter Alkoholeinfluss
Die Tat ereignete sich am 2. Dezember des vergangenen Jahres im Zuge eines gemeinsamen Trinkgelages in der Wohnung des Opfers. Beide hatten deutlich über zwei Promille Alkohol im Blut, als es zu einer Auseinandersetzung kam. In der Küche ergriff die damals 37-Jährige ein Messer und fügte dem Mann einen tödlichen Herzstich zu. Dann lief sie zu einer Nachbarin, diese alarmierte die Einsatzkräfte. Der Notarzt konnte nur den Tod des Mannes feststellen. Die Frau ließ sich widerstandslos von der Polizei festnehmen.

Eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit
Sie verantwortete sich, der 62-Jährige habe sie sexuell bedrängt und sei ihr bei einem Gerangel "ins Messer gelaufen". Dem folgten die Geschwornen nicht, sie glaubten auch nicht an Notwehr. Aber sie gestanden ihr wegen der Alkoholisierung eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit zu. Außerdem nahmen sie eine Tatprovokation durch das Opfer an. Erschwerend gewertet wurde, dass sich die Justiz schon früher mit der Angeklagten wegen Körperverletzung beschäftigt hatte.

 

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