Spitalsaffäre

Tödliche Entbindung führte zu Suspendierungen

14.10.2008

Dokumentationsmängel führten im Krankenhaus Gmunden zu einer tödlichen Entbindung. Im Zuge des Skandals wurden weitere Krankengeschichten überprüft.

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Nach einer Entbindung im Landeskrankenhaus Gmunden in Oberösterreich, die für die Mutter tödlich endete, sind bei einer Überprüfung von anderen Krankengeschichten "zum Teil erhebliche Mängel" in der Dokumentation entdeckt worden. Das teilte das Büro von Gesundheitslandesrätin Silvia Stöger (S) in einer Presseaussendung am Dienstag mit. Stöger hat daraufhin Verbesserungen angeordnet. Die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall sind vorerst abgeschlossen.

Dienstverhältnis beendet
Bei der Patientin kam es während der Entbindung zu gravierenden Problemen. In einer Notoperation versuchten die Ärzte ihr das Leben zu retten, konnten der Frau aber nicht mehr helfen. Sie ist nach einem Riss in der Gebärmutter verblutet. Später war der Verdacht aufgetaucht, die Krankengeschichte der Patientin sei nachträglich verändert worden. Zwei der involvierten Ärzte bestätigten dies. Das Dienstverhältnis mit einem Mediziner ist beendet worden, der andere wurde suspendiert.

Überprüfung von anderen Krankengeschichten
Die Gesundheitslandesrätin ordnete im Zuge der Affäre die Überprüfung von anderen Krankengeschichten in Gmunden durch die Sanitäre Aufsicht des Landes an. Betroffen waren Fälle mit den Kriterien "problematische Geburt" und "schlechte Vitalwerte des Neugeborenen". Bei den 17 kontrollierten Krankengeschichten seien "zum Teil erhebliche Dokumentationsmängel" vorgefunden worden, lautet das Ergebnis.

Stöger hat danach die Gesundheitsabteilung des Landes beauftragt, dem ärztlichen Direktor und der Pflegedirektion des Spitals in Gmunden eine Verbesserung schriftlich anzuordnen. Die umfangreichen Maßnahmen seien möglichst sofort umzusetzen, in drei Monaten sei ein Bericht über den Stand der Umsetzung vorzulegen. Unter anderem muss beispielsweise bei Untersuchungen oder Medikamentenabgabe künftig nachvollziehbar sein, wer - was - wann - warum angeordnet habe, ebenso ausführlich muss die Durchführung dokumentiert sein.

Polizeiliche Ermittlungen abgeschlossen
Die Ermittlungen der Sicherheitsdirektion in dem Fall sind vorläufig abgeschlossen. Nach zwei Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels hatte diese die Polizei mit Ermittlungen beauftragt. Ein Teil der notwendigen Befragungen und Vernehmungen sei erfolgt, ein Teil nicht, weil sich die Betroffenen "geziert" hätten, berichtete der oberösterreichische Sicherheitsdirektor Alois Lißl. Die Ermittlungsergebnisse würden nun zusammengefasst und der Staatsanwaltschaft übermittelt. Er gehe davon aus, dass sie danach weitere Aufträge erteilen werde.

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