Alko-Unfall

Vater in Haft nach Tod von Sohn

03.08.2011

Mit 1,81 Promille nahme der Mann seine Kinder auf einen Ausflug mit.

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Ein 39-jähriger Vater ist am Mittwoch im Landesgericht Linz wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässiger Körperverletzung zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte am Karsamstag unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall im Mühlviertel verursacht, bei dem sein elfjähriger Sohn starb und dessen achtjähriger Bruder schwer verletzt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Einige Bier
Der Angeklagte gab an, er habe am Vorabend mit Arbeitskollegen gefeiert und dabei sieben oder acht Bier getrunken. "Ich kann mich nicht erinnern wie viele es waren und wie ich nach Hause gekommen bin", sagte er. Am Samstagvormittag trank er zwei weitere kleine Bier. Später fuhr er mit den beiden Buben in seinem neuen Auto mit Schiebedach weg. Die Kinder wollten den Kopf durch das Dachfenster strecken, was er ihnen erlaubte, so der 39-Jährige.

Buben nicht angeschnallt
  Die Buben waren folglich nicht angeschnallt. Zwei Zeugen, die hinter dem Wagen des Angeklagten fuhren, sagten aus, dass das Auto hin und her geschlenkert sei, so dass sie lieber nicht überholt hätten. Der Mann kam dann auch mit seinem Pkw von der Straße ab. Das Fahrzeug wurde 120 Meter weit über eine Böschung katapultiert. Die beiden Söhne fielen dabei heraus. Der Ältere starb noch an der Unfallstelle. Ein Test ergab eine Alkoholisierung von 1,81 Promille beim Vater. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung konnte nicht nachgewiesen werden.

   "Das war der größte Fehler meines Lebens. Ich würde alles geben, dass ich das rückgängig machen könnte", so der Angeklagte. Seine Frau sagte, dass ihr Mann der Haupternährer der Familie sei und seit dem Unfall keinen Tropfen Alkohol mehr trinke. "Mein Lieblingssohn ist tot, aber ich habe meinem Mann verziehen."

"Fahrläsigkeitsskala"
  Als mildernd galt das Geständnis, die Unbescholtenheit und der eigene Schaden des Mannes, als erschwerend die besonders gefährlichen Verhältnisse - "am oberen Ende der Fahrlässigkeitsskala", so der Richter.

   Die Staatsanwältin verlangte eine unbedingte Freiheitsstrafe, die Milderungsgründe würden wegen der starken Alkoholisierung und des Lebenswandels - dem Angeklagten wurde bereits zweimal der Führerschein wegen Alkoholisierung entzogen - nicht greifen. Der Verteidiger sah keine Notwendigkeit für eine Haft und berief sich auf die Unbescholtenheit seines Mandanten und darauf, dass er sich nach dem Unfall freiwillig zu einem psychosozialen Dienst gemeldet und nicht mehr getrunken habe. Sowohl Anklage als auch Verteidigung gaben keine Erklärung zum Urteil ab.

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