Fahrlässige Tötung
Patientin starb in Spital: Ärzte zu je 25.000 Euro verurteilt
25.03.2026Zwei Ärzte sind am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt worden.
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Die bisher unbescholtenen Österreicher waren laut Anklage für die Verabreichung des Schmerzmittels Novalgin an eine 83-jährige Patientin eines Spitals in Salzburg verantwortlich, obwohl in der Krankenakte die Unverträglichkeit gegen das Medikament dokumentiert war. Ein Sachverständiger führte den Tod der Frau im März 2025 auf die Novalgin-Gaben zurück.
Die Erstangeklagte erhielt eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 13.160 Euro, der Zweitangeklagte eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 22.320 Euro, davon 11.160 Euro unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt und der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab, die Angeklagten nahmen beide Urteile an. Die Staatsanwaltschaft hat den Ärzten grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Richter konnte allerdings keine grobe Fahrlässigkeit erkennen.
Laut Staatsanwaltschaft hat das Pflegepersonal die Tabletten auf Anordnung der beiden Oberärzte im Zeitraum 4. Februar bis 14. März 2025 verabreicht. Die Patientin war Ende 2024 wegen eines Oberschenkelhalsbruches, den sie bei einem Sturz erlitten hatte, in den Salzburger Landeskliniken (SALK) operiert und später auf die Geriatrie der Christian-Doppler-Klinik (CDK) verlegt worden, die zu den SALK gehört. Obwohl in den Krankenunterlagen eine Unverträglichkeit des Novalgin-Wirkstoffes Metamizol dokumentiert war, wurde ihr dort über mehrere Wochen dieser Wirkstoff in zahlreichen Gaben verabreicht.
Angeklagte gestanden fahrlässige Tötung ein
Die Beschuldigten bekannten sich der fahrlässigen Tötung für schuldig. Gleich am Beginn der Einvernahme durch Strafrichter Peter Egger entschuldigten sie sich für ihr Fehlverhalten bei den Hinterbliebenen. Der Erstangeklagte sagte, er sehe sich als Hauptverantwortlicher, er habe die Verordnung des Medikamentes mit dem Wirkstoff Metamizol am 4. Februar händisch in das wöchentliche Fieberkurvenblatt eingetragen. Das Fatale: Bei der Erstaufnahme der Patientin habe die aufnehmende Ärztin die Unverträglichkeit der - auch an Demenz erkrankten Patientin - gegen Novalgin in dem Blatt vermerkt, und in der zweiten Aufenthaltswoche sei diese Unverträglichkeit in das Kurvenblatt auch noch übertragen worden, dann aber nicht mehr - wobei die Übertragung Aufgabe der Pflegekräfte sei. "Das Verschwinden der Anmerkung im Kurvenblatt ist mir nicht erklärbar", sagte der Erstangeklagte.
Allergie war auch im Sicherheitsblatt dokumentiert
Allerdings ist in dem zusammenklappbaren DIN A3 großen Kurvenblatt noch ein - am Computer geschriebenes - Sicherheitsblatt als Kontrolle hinterlegt, in dem die Allergie der Salzburgerin gegen dieses Medikament eingetragen war. "Ich schaue auch immer in das Sicherheitsblatt hinein. Warum dieser Verordnungsfehler in meinem Kopf nicht angekommen ist, kann ich nicht sagen", bedauerte der Erstangeklagte. "Das ist ein Einzelfehler, für den ich die Verantwortung übernehme."
Der Fall habe sich als extrem heimtückisch dargestellt, weil es der Patientin zunächst besser gegangen sei und es sich klinisch nicht gezeigt habe, dass sie das Medikament nicht verträgt. Noch im Jänner sei das Leben der Frau an einem seidenen Faden gehangen, schilderte der Oberarzt. Am 14. März habe die Patientin Fieber bekommen. Da habe man erkannt, dass die Verschlechterung des Zustandes mit der Fehlmedikation zusammenhängt.
Klinik erstattete Selbstanzeige
Wenige Tage später ist die Frau verstorben. Die Klinik erstattete Selbstanzeige bei den Behörden. Ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Tod der Patientin auf die Verabreichung des Wirkstoffes Metamizol zurückzuführen ist.
Der Erstangeklagte schilderte noch auf Nachfragen des Richters, dass von den SALK die Umstellung auf ein elektronisches Kurvenblatt auf der Geriatrie der CDK für Anfang Mai 2026 geplant ist und damit keine händischen Ein- und Übertragungen mehr erfolgen. Er schilderte noch, dass die ärztliche Arbeit auf der Geriatrie-Station, auf der Patientinnen und Patienten mit Demenzerkrankungen betreut werden, eine permanente Herausforderung sei und es auch einen Pflegemangel gebe.
Der Zweitangeklagte schloss sich den Ausführungen seines Kollegen an, mit dem er seit Jahren zusammenarbeitet und den er als "guten Internisten" bezeichnete. Er habe sich deshalb auch auf die verordnete Medikation des Kollegen verlassen und "das im guten Glauben weitergeführt".
Verteidiger: Verkettung unglücklicher Umstände
Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sprach von einer Verkettung unglücklicher Umstände und meinte, dass bei der fehlenden Übertragung auf das nächste Kurvenblatt das Verschulden liege. Jelinek sagte, die beiden Ärzte bekennen sich der fahrlässigen Tötung für schuldig.
Die Angehörigen der Verstorbenen werden von Rechtsanwalt Stefan Rieder vertreten. Er forderte jeweils 50.000 Euro Schmerzen- und Trauerschockgeld für vier Hinterbliebene, wobei der Ehemann der Frau bereits eine Zahlung von 20.000 Euro erhalten hat.