Entführt und ermordet

Paulina: Fünf Jahre Haft für Stiefbruder

25.06.2012

Paulina (14) wurde vom Stiefvater getötet – Stiefbruder 
Konstantin (20) half dabei.

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© ABC News
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Im Prozess um den Mordfall der 14-jährigen Paulina aus Bad Ischl ist ihr 20-jähriger Stiefbruder am Dienstagabend im Landesgericht Wels zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er bekannte sich schuldig, am 5. Juli 2011 Beitragstäter zum Mord seines Vaters an dem Mädchen gewesen zu sein. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage einstimmig. Die Zusatzfrage, ob entschuldigender Notstand vorliege, verneinten sie. Der Angeklagte nahm den Spruch gefasst auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auf die Strafe wird dem Beschuldigten die seit 5. Juli 2011 verbüßte U-Haft angerechnet. Er erbat nach Rücksprache mit seinem Anwalt Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Für das Gericht überwogen die Milderungsgründe, weshalb die Strafe am unteren Rahmen von fünf bis 20 Jahren angesiedelt war. Auch die auffallend gute Zukunftsprognose des Gerichtspsychiaters habe dazu beigetragen, so die vorsitzende Richterin. Zusätzlich bekamen die anwesenden Privatbeteiligten, Paulinas Mutter und Angehörige, insgesamt über 17.000 Euro zugesprochen.

Angeklagter: "Es tut mir leid"
Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig. "Es tut mir leid, was passiert ist", sagte er beim Verhandlungsauftakt.

Laut Anklageschrift passten die beiden Männer Paulina am 5. Juli 2011 in Bad Ischl auf dem Schulweg ab, der Stiefvater zog ihr eine Taschenlampe über den Kopf und zerrte sie ins Auto, das sein Sohn dann zu einem von beiden ausgehobenen Erdloch in St. Wolfgang lenkte. Zu diesem Zeitpunkt lebte das Mädchen noch. Der Vater lehnte sie gegen einen Reifen des Wagens und befahl seinem Sohn, ihm einen Strick zu reichen, so der Ankläger. Das Würgen führte zu Paulinas Tod. Die Obduktion ergab, dass sie ein massives stumpfes Schädel-Hirn-Trauma - von den Hieben mit der Taschenlampe - und eine Strangulierung erlitten habe. Laut Gutachten hätten jedoch allein die Schläge schon tödlich sein können.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller stellte in seiner Expertise fest, dass der Vater an einer schweren Persönlichkeitsstörung litt und in eine Anstalt einzuweisen gewesen wäre. Haller hatte den Mann vor seinem Suizid im Gefängnis untersucht. Der Vater war aber ebenso zurechnungsfähig wie sein Sohn, der allerdings eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung aufweise. Er sei nicht willenlos gewesen, aber in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zum Vater. Nach Ansicht des Anklägers lag kein entschuldigender Notstand vor.

In seiner Einvernahme vor Gericht sagte der 20-Jährige aus, dass er bis zuletzt nicht geglaubt habe, dass sein Vater die Tat wirklich durchführen würde. Nachdem am Vortag des Mordes der erste Versuch, Paulina zu kidnappen, fehlgeschlagen war, habe der 48-Jährige gesagt: "Wenn es morgen nicht passt, dann machen wir es nicht", so der Angeklagte. "Ich weiß nicht, was mein Vater getan hätte", sagte der Bursch auf die Frage, was passiert wäre, wenn er zur Polizei gegangen wäre. Sein Vater habe ihm bereits zuvor einmal ein Messer an den Hals gesetzt, als er ihn von dem Vorhaben abbringen wollte. Dennoch habe er geglaubt, der 48-Jährige lasse davon ab. "Mein Vater war mein Ein und Alles, mein Allmächtiger", so der 20-Jährige. Er sagte aber auch aus, dass er ein brutaler Mensch gewesen sei, der ihn und seine Frauen geschlagen habe.

"Ich hätte ihm das nicht zugetraut", wiederholte der 20-Jährige mehrmals. Der Staatsanwalt hielt ihm vor, dass er ja auch den Auftrag seines Vaters nicht ausgeführt habe, herauszufinden, wie man das Auto von Paulinas Mutter, sabotieren könne. "Ich hätte das niemals tun können, sie war wie eine Mutter für mich", antwortete er. Der Vater habe aber auch nicht mehr weiter nachgefragt.

Mutter brach in Tränen aus
Am Nachmittag wurde die leibliche Mutter des Angeklagten einvernommen. Sie beschrieb ihren Ex-Mann, den Vater des Beschuldigten, als gewalttätig, außerdem sei er während ihrer Ehe fremdgegangen. Er habe sie einmal angezeigt und gedroht, sie mit Säure zu überschütten. Er soll immer zugeschlagen haben, wenn ihm jemand widersprach oder seinen Anweisungen zuwiderhandelte, so die Zeugin.

Ihr Sohn sei von seinem Vater manipuliert worden. Sie habe dem 20-Jährigen geschrieben, als er im Gefängnis saß und ihn besucht. "Er ist mein Kind, ich habe ihn immer geliebt. Er wird immer mein Sohn bleiben", sagte sie und brach in Tränen aus, wie auch der Angeklagte.


 

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