Im Juni 2012 ist die Zahl jener Pflegebedürftigen, die Förderung für ein oder zwei Betreuungskräfte erhalten, auf 14.134 Personen angestiegen. Im Vorjahr lag die Zahl bei 11.085 Personen. Im Schnitt nehmen damit 3,2 Prozent aller 434.617 Pflegegeldbezieher auch eine Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch, wie aus den neuesten Daten des Sozialministeriums hervorgeht.
Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung daheim ist seit 2008 möglich, davor wurde bereits 2006 eine "Amnestieregelung" für illegal beschäftigte Betreuungskräfte geschaffen, die dann 2008 auslief, seitdem muss man seine Betreuungskraft anmelden.
Die Förderung beträgt bis zu 550 Euro monatlich bei Vorliegen von Werkverträgen bei zwei (selbstständigen) Betreuungskräften oder bis zu 1.100 Euro bei Vorliegen von zwei (unselbstständigen) Arbeitsverhältnissen. Voraussetzung für die Förderung ist der Bezug von Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3, außerdem darf das monatliche Netto-Gesamt-Einkommen der Person (exklusive Pflegegeld) 2.500 Euro nicht übersteigen. Die Gewährung des Zuschusses ist unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person.
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