Liste mit Beispielen

Polizei warnt: Diese Halloween-Streiche sind verboten!

30.10.2019

Verstärkte Streifenpräsenz zu Halloween geplant.

Zur Vollversion des Artikels
© TZ Oesterreich Lechner Gerald
Zur Vollversion des Artikels

Bregenz. Die Vorarlberger Polizei warnt vor strafbaren Halloween-Streichen und ersucht Eltern, ihren Kindern im Vorhinein zu erklären, was verboten ist. Nicht alle "harmlosen Streiche" seien legal, so die Exekutive in einer Aussendung. Dazu gehören etwa die Beschädigung von Häusern oder Autos, aber auch Diebstähle oder Drohungen gegen Menschen.

Solche Straftaten würden ausnahmslos zur Anzeige gebracht, mahnt die Polizei. Am Abend des 31. Oktober, wenn nach einem übernommenen US-amerikanischen Brauch verkleidete Kinder und Jugendliche mit der Parole "Süßes oder Saures" von Haus zu Haus ziehen, seien auch verstärkt Streifen im Einsatz. Strafbar sind unter anderem das Beschmieren oder Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern oder Steinen, das Zerstören von Blumenbeeten oder Auskippen von Mülltonnen oder auch Lärmbelästigungen und Drohungen.

Manche "Streiche" stellen gerichtlich strafbare Handlungen dar

Die Polizei empfiehlt Eltern, ihren Kindern noch vor Halloween zu erklären, dass manche "Streiche" gerichtlich strafbare Handlungen darstellen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem wird ein Bericht an die Jugendwohlfahrt erstattet. Zu beachten ist laut Polizei auch, wie lange Kinder und Jugendliche sich nach dem Jugendschutzgesetz nachts alleine an öffentlichen Plätzen aufhalten dürfen. In Vorarlberg ist dies vom Gesetzgeber von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr (Kinder bis 14 Jahre) bzw. bis 1.00 Uhr (Jugendliche von 14 bis 16 Jahre) erlaubt.
Zur Vollversion des Artikels