Pizza mit Koks

Promi-Dealer geht frei

04.06.2013

Nach U-Haft Bewährung - Er muss in Therapie.
 

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© TZ Österreich/Kernmayer
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„Sie haben also die „Schickeria-Kokser-Szene“ versorgt“, warf der erfahrene Richter Ulrich Nachtl-berger am Dienstag dem angeklagten Mustafa R.* (Name geändert) im Wiener Landesgericht vor. Der Angeklagte erschien nach drei Monaten U-Haft im grauen Anzug und im Karo-­Hemd, hob den Blick und sagte: „Ich bitte um Vergebung, es tut mir leid.“ Die Verhaftung von Mustafa R. hatte eingeschlagen wie eine Bombe. In einer edlen Pizzeria in der Wiener City unweit der weltberühmten Oper brachte er als Pizza-Chef das weiße Muntermacher-Pulver an den Mann und die Frau. Vorwiegend an Schauspieler und Geschäftsleute – es gilt die Unschuldsvermutung.

Ziviler Beamter kaufte öfter ein, dann Verhaftung
„Ich habe es für 70 Euro pro Gramm gekauft und für 90 weiterverkauft“, erklärte der Szene-Wirt sein Geschäftsmodell der anderen Art, „doch nur, um meine eigene Sucht damit zu finanzieren. Ich brauchte am Tag schon eineinhalb Gramm für mich.“ Aufgeflogen war der gebürtige Tunesier übrigens, weil er einem zivilen Cop auf den Leim gegangen war. Insgesamt 33 Gramm weißen Stoff soll er dem Spitzel-Beamten verkauft haben.

Alle zwei Monate Nachweis bringen, clean zu sein
Der Promi-Dealer (Anwalt Alexander Philipp) kam nach einer knappen Stunde Prozess bei der Urteilsverkündung mit einem blauen Auge davon. „Sie gehen heute ‚zhaus‘ und machen eine Therapie“, gab ihm der Vorsitzende Nachtlberger noch mit auf den Weg. Der bis dato unbescholtene und geständige Mustafa R. muss zudem alle zwei Monate per Attest nachweisen, dass er clean ist. Sonst könnte das rechtskräftige Urteil von zehn Monaten teilbedingter Haft wieder aufgezwickt werden.

Mildes Urteil ist seine allerletzte Chance
Mustafa R. darf sich in den kommenden drei Jahren nichts mehr leisten, sonst muss er wieder ins Gefängnis.

Wien. Sein Urteil: 10 Monate teilbedingte Haft, sieben bedingt auf drei Jahre Bewährung: Will heißen, drei Monate hinter Gittern. Die restlichen sieben zur Bewährung auf drei Jahre. Gerät Mustafa R. in dieser Zeit wieder mit dem Gesetz in Konflikt, könnte er die sieben Monate auch im Häfen verbringen. Drei Monate U-Haft werden angerechnet, deswegen ist er frei.

© oe24.at

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