Nicht rechtskräftig

Prozess um Tod des 17 Monate alten David: Zwei Ärzte verurteilt

03.09.2021

Acht Monate bedingte Haft für Kinderchirurgen, 16 Monate für Anästhesisten – die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

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Salzburg. Im Prozess gegen zwei Ärzte im "Fall David" sind die beiden Angeklagten am Freitag am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Kinderchirurg erhielt acht Monate und der Anästhesist 16 Monate bedingte Haft unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren. Eine Obergutachterin ortete eine Verkettung von "Fehlern und Nachlässigkeiten", die im April 2018 zum Tod des 17 Monaten alten David geführt habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder die Verteidiger noch der Staatsanwalt dazu eine Erklärung abgegeben haben. Den Eltern des verstorbenen Buben wurde ein Schmerzengeld von jeweils 1.000 Euro zusätzlich zu den bereits erfolgten Zahlungen zugesprochen. Strafrichterin Gabriele Glatz ging wie die Staatsanwaltschaft von dem Delikt der grob fahrlässigen Tötung aus, die Strafdrohung beträgt in diesem Fall bis zu drei Jahren Haft.

Das Kleinkind war bei einem Routineeingriff in einem Salzburger Krankenhaus gestorben. Die beschuldigten Mediziner hatten das Kind unter Narkose operiert. Der kleine David war dabei allerdings nicht nüchtern und atmete Erbrochenes ein. Er starb elf Tage später an einem Hirnschaden.

Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt

Der Bub war am Abend des 16. April 2018 in die Salzburger Landeskliniken (SALK) gebracht worden, weil er sich einen kleinen Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt hatte und dieser zu bluten begann. Der Vater konnte die Blutung zwar zunächst stillen, aus Angst vor Infektionen fuhren die Eltern aber ins Spital. Dort brach die Wunde bei der Behandlung erneut auf. Die beiden Ärzte entschieden sich daraufhin für eine Operation.

Die Staatsanwaltschaft warf den bisher unbescholtenen Angeklagten Behandlungsfehler vor. Die Eltern hätten darauf hingewiesen, dass David zu Hause noch Joghurt, rote Rüben und Kartoffelpüree gegessen habe. Im Falle einer Narkose müsse das Kind aber sechs Stunden nüchtern sein. Trotzdem wurde es bereits rund zwei Stunden später operiert.

Die Verteidiger hatten beim Prozessauftakt am 11. Dezember 2019 im Namen ihrer Mandanten großes Bedauern über den Tod des Buben ausgesprochen, eine Schuld gestanden sie nicht ein. Die Operation sei "lege artis" (nach den Regeln der ärztlichen Kunst, Anm.) durchgeführt worden, hieß es. Sie räumten ein, dass die Operation des Buben zu diesem Zeitpunkt nicht dringend notwendig gewesen sei. Allerdings habe man die Narkose in Form einer "Sedoanalgesie" (umgangssprachlich "Dämmerschlaf", Anm.) laufend bei Kindern durchgeführt, auch wenn sie nicht nüchtern gewesen seien. Der Anästhesist verwies auf eine Studie aus der Schweiz. Demnach könne dieses Narkoseverfahren zwei Stunden nach der letzten Nahrungsaufnahme bei Kindern durchgeführt werden. Der Prozess wurde am 4. Februar 2020 fortgesetzt und dann erneut vertagt.

Weiteres Gutachten eingeholt

Die Richterin gab bei einem weiteren Verhandlungstag am 3. September 2020 einem Antrag der Staatsanwältin und des Vertreters der Hinterbliebenen auf Einholung eines weiteren Gutachtens aus dem Fachbereich Anästhesie statt. Sie führte an, dass es bei der mündlichen Erörterung der Expertise eines Narkosearztes zu einem massiven Widerspruch zu dessen schriftlichen Gerichtsgutachten gekommen sei. "Darin war nie die Rede davon, dass die Sechs-Stunden-Frist nur für die Allgemeinnarkose gelten soll."

Das neue Gutachten der deutschen Ärztin aus dem Fachbereich Anästhesie, Karin Becke-Jakob, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie der Cnopfschne-Kinderklinik in Nürnberg, soll nun die offensichtlichen Widersprüche klären. Sie stellte fest, dass es am 16. April 2018 zu einem tragischen Zwischenfall kam. Aus ihrer Sicht habe nicht ein einzelner grob fahrlässiger Behandlungsfehler zum Tod des kleinen Patienten geführt, sondern eine Verkettung von mehreren Fehlern ab Zeitpunkt der Absprache der beiden Ärzte über die Operation bis zur Notfallbehandlung. So sei etwa die Überwachung der Narkose unzureichend gewesen, ebenso die Sofortmaßnahmen nach Eintritt der Komplikationen. Sie sprach den Eltern des kleinen Davids ihr Beileid aus.

Eine Sechs-Stunden-Frist zwischen Nahrungsaufnahme und Narkose sei abgesehen eines indizierten Notfalls überdies internationaler Standard. Die Obergutachterin ortete eine mangelhafte Kommunikation unter den beiden angeklagten Ärzten und bemängelte ihr Verhalten vor allem nach Eintritt der Komplikationen. Der tatsächliche Grund des Sauerstoffsättigungsabfalls bei dem Patienten könne nicht vollständig rekonstruiert werden. Das Anlegen einer Sauerstoffmaske sei allerdings nicht sofort erfolgt, ebenso nicht ein sofortiges Absaugen der Aspiration. Erst eine herbeigerufene Ärztin, die eine "Schockstarre" bei den Beschuldigten wahrgenommen habe, habe die Notfallmaßnahmen "lege artis" gestartet, und den Patienten auch intubiert.

Kritik: Monitoring des Patienten mangelhaft

Die Obergutachterin kritisierte, dass das Monitoring des Patienten mangelhaft gewesen sei. "Ein vollständiges Monitoring ist bei der Tiefensedierung nicht angelegt worden." Auf ein EKG sei verzichtet worden. Ab 21.04 Uhr sei es zu einem rasch fortschreitenden schweren Sauerstoffmangel gekommen. Eine Zwei-Personen-Beatmung sei nicht erfolgt. Von 21.07 bis 21.08 Uhr habe es keine Aufzeichnung von Vitalparametern gegeben. "Es hätte früher mit Reanimationsmaßnahmen begonnen werden können."

Die Entscheidung über die Operation des Kindes sei durch persönliche und informelle Gespräche der beiden Ärzte erfolgt, es sei im Vorfeld keine Kategorisierung der Dringlichkeit festgelegt worden, erklärte Becke-Jakob. Nach einer in Deutschland geltenden Regelung habe der Chirurg über die Indikation und Art des Eingriffs sowie den Zeitpunkt zu entscheiden. Die Wahl der Narkose und die Risikoabwägung eines nicht nüchternen Patienten sei vom Anästhesisten vorzunehmen. Eine zeitliche Verschiebung der OP nach hinten hätte zu einer deutlichen Verringerung der Aspiration führen können. Im Fall David habe es sich nicht um eine geplante Operation gehandelt, auch nicht um eine Notfall-OP. "Die Dringlichkeit wurde nicht klar definiert."

Aspiration trete sehr selten auf

Die Gutachterin hatte zuvor erklärt, dass bei einer Notfallsedierung von Kindern sehr selten eine Aspiration auftrete. Das Risiko einer Einatmung von Erbrochenem erhöhe sich durch den kurzen Abstand zwischen letzter Nahrungsaufnahme und einer tiefen Sedierung.

Opferanwalt Stefan Rieder hatte heute vor dem Prozess erneut gegenüber der APA erklärt, dass die Eltern des verstorbenen Kindes die lange Verfahrensdauer als "starke Belastung" empfinden. Die SALK haben die beschuldigten Ärzte mehr als ein Jahr nach dem tragischen Ereignis im Juni 2019 vom Dienst suspendiert. Zudem hat die Klinik mit Zustimmung der Versicherung die Haftung anerkannt, sodass die Eltern zumindest finanziell entschädigt werden konnten.

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