Ab Schuljahr 2021/2022

Schüler bekommen Notebooks/Tablets gratis oder verbilligt

27.10.2020

Alle künftigen Schüler ab der fünften Schulstufe - Lehrer können auf Geräte zugreifen.

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© Symbolbild (Getty)
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Wien. Die Digitalisierung an den Schulen soll vorangetrieben werden. Daher werden ab dem Schuljahr 2021/2022 an den Bundesschulen mobile Endgeräte wie Notebooks und Tablets an Schüler der fünften Schulstufe stark verbilligt oder sogar gratis weitergegeben. Entsprechende Pläne existieren schon seit vor dem Sommer, am heutigen Dienstagabend hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) das entsprechende Gesetz in Begutachtung geschickt.
 
Für das erste Jahr gibt es noch eine weitere Ausnahme. Profitieren können auch Schüler, die die fünfte Klasse wiederholen sowie Jugendliche aus der sechsten Schulstufe. Voraussetzung dafür, dass an einem Standort überhaupt die staatliche Beihilfe wirksam wird, ist, dass es dort ein spezifisches Digitalisierungskonzept gibt.
 
Bezahlen müssen die Eltern 25 Prozent des Einkaufspreises, dafür geht das Gerät in den Besitz des Schülers über. Ausgenommen von der Zuzahlung werden jene Familien, die Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe beziehen, von den Rundfunkgebühren befreit sind oder wo ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im Jahr davor eine Beihilfe gemäß Schulbeihilfe- oder Studienförderungsgesetz bezogen hat. In diesen Fällen sind die mobilen Endgeräte gratis.
 
Zur Gewährleistung der Unterrichtsziele können Lehrpersonen während des IT-gestützten oder ortsungebundenen Unterrichts mittels Fernverwaltung auf die Geräte der jeweiligen Schüler zugreifen. Dies ist freilich so auszugestalten, dass der Eingriff nicht unbemerkt durch die Jugendlichen stattfinden kann.
 
Endgeräte sollen auch dem Lehrpersonal als Lernbehelf zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Landeslehrpersonen, die ja in den Mittelschulen tätig sind, soll als Anschubfinanzierung den Ländern die Möglichkeit zu einem durch den Bund finanzierten Erwerb von digitalen Endgeräten für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 im Ausmaß von drei Endgeräten je erstmals teilnehmender Klasse an anspruchsberechtigten Schulen geschaffen werden.
 
Definiert werden digitale Endgeräte folgendermaßen: Einrichtungen zur elektronischen oder nachrichtentechnischen Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung von Sprache, Text, Stand- und Bewegtbildern sowie Daten, die zur Datenverarbeitung und -kommunikation eingesetzt werden können, insbesondere Notebooks oder Tablets.
 
Evaluiert wird das Projekt laut Gesetzesentwurf bis spätestens Ende 2024.
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