Strafe bis 440 Euro droht

Schulschwänzer: Eltern müssen zum Rapport

14.09.2012

Jetzt werden die Eltern von 277 Schulschwänzern bestraft.

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Anfang des Schuljahres staunten Lehrer in Dutzenden Wiener Pflichtschulen nicht schlecht: Gleich am ersten Schultag blieben überdurchschnittlich viele Schüler dem Unterricht fern, in einigen Klassen fehlte sogar ein Viertel – wohlgemerkt unentschuldigt. Kein Anruf, keine Mail, keine Benachrichtigung der Eltern. Auch nach einer Woche änderte sich die Situation nicht. Der Verdacht: Die Familien verlängerten ihren Sommerurlaub, möglicherweise aufgrund günstigerer Preise für Flüge und Pauschalreisen im September.

Bei Wiederholung Anzeige
Stadtschulrats-Präsidentin Susanne Brandsteidl platzte deshalb der Kragen: „Wir beobachten das Phänomen schon seit einigen Jahren. Es ist nicht tolerierbar, die Eltern verstoßen gegen das Schulpflichtgesetz“, sagt sie zu ÖSTERREICH (siehe Interview). Brandsteidl lässt jetzt die Eltern von 277 Schulschwänzern (von 220.000 Schülern) zu einem Gespräch mit den Direktoren laden. Kommt es zur Wiederholung, drohen Anzeige und Verwaltungsstrafe von bis zu 440 Euro.

Wiens Elternvertreterin Katja Kolnhofer zu ÖSTERREICH: „Ich finde die Vorladung prinzipiell richtig. Es besteht Schulpflicht, jeder muss sich daran halten.“

Zuerst 500 Schwänzer
Die Schulschwänzer kommen aus Pflichtschulen in ganz Wien – von Favoriten bis Josefstadt. Laut der Liste des Schulschwänz-Beauftragten Horst Tschaikner erschienen 133 Volksschüler, 92 Hauptschüler, 38 Schüler der AHS-Unterstufe und 14 Sonderschüler mindestens eine Woche lang unentschuldigt nicht zum Unterricht. Ursprünglich waren es sogar 500 Schwänzer, 223 brachten aber eine Entschuldigung nach. Ein Schulexperte: „Leider ist das kein Wiener Phänomen. Das Problem gibt es in allen Bundesländern, nur fällt es da weniger auf.“

Brandsteidl: "Das ist nicht zu tolerieren"

ÖSTERREICH: 277 Wiener Pflichtschüler schwänzten die erste Schulwoche. Was blüht ihnen als Strafe?
Susanne Brandsteidl: Wir beobachten das Phänomen ja schon einige Jahre, jetzt greifen wir durch. Das ist einfach nicht tolerierbar – die Eltern haben damit gegen das Schulpflichtgesetz verstoßen. Wir haben den Eltern deshalb eine Vorladung zum Direktor gesendet. Es droht eine Abmahnung. Es kann nicht sein, dass günstigere Flüge als Entschuldigungsgrund verwendet werden.

ÖSTERREICH: Was passiert ihnen im Wiederholungsfall?

Brandsteidl: Im Wiederholungsfall kommt es zu einer Anzeige und Verwaltungsstrafe. Das Schuljahr hat erst begonnen, es stehen noch viele Ferien an. Die Maßnahme zielt darauf, das Schwänzen zu verhindern.

Jochen Prüller

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