Urteil

14 Jahre Haft für Bankräuber

08.11.2012

Landwirt hatte Bank im Bezirk Weiz mit Sprengsatz überfallen.

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© Flickr: mrbill / CC-BY 2.0
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Ein 45 Jahre alter Oststeirer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu 14 Jahren Haft wegen zwei Banküberfällen - einer davon verübt mit einem um den Hals gehängten Sprengsatz - verurteilt worden. Die Laienrichter waren sich sicher, dass der Landwirt nicht nur den Überfall 2012, sondern auch 1997 eine ähnliche Tat begangen hatte. Der Angeklagte sagte direkt nach dem Urteil, dass er Nichtigkeitsbeschwerde einlegen wolle: "Ich war das 1997 nicht."

Der gelernte Maschinenschlosser, der zuletzt als selbstständiger Landwirt arbeitete, hatte im Februar 2012 mit Perücke und Faschingsmaske verkleidet eine Raiffeisen-Filiale in St. Kathrein am Hauenstein (Bezirk Weiz) mit einem Sprengsatz um den Hals betreten. Er forderte Geld, raste mit mehr als 77.000 Euro Beute davon und setzte das Fluchtauto in Brand. Der Angeklagte bekannte sich zu dieser Tat schuldig, blieb aber auch am dritten Verhandlungstag dabei, dass er mit dem ähnlichen Überfall 1997 in Wildon (Bezirk Leibnitz) nichts zu tun habe.

Eine der Zeugen - die ihm 1997 das später zur Flucht verwendete Auto verkauft hatten - wusste 15 Jahre danach allerdings noch immer, dass der Käufer damals eine Perücke getragen hatte: "Er hatte auch einen Schal vor dem Gesicht und trug eine Brille. Er sagte wenig, weil er meinte, er habe Zahnschmerzen." Zwei Tage später, als er das Auto abholte, habe er angegeben, noch immer Zahnschmerzen zu haben und sprach kaum ein Wort. Beide Male sei er zu Fuß gekommen.

Der psychiatrische Gutachter stellte fest, dass der Beschuldigte ein "Mensch mit wenig Gewissensaktivitäten im Sinne von Schuld oder Reue" sei. Eine seelische oder geistige Abnormität höheren Grades habe er aber bei dem 45-Jährigen nicht feststellen können. Er hielt ihn auch nicht für gefährlich. Der Staatsanwalt dagegen schon: "Es gibt keinen vernünftigen Grund, an der Täterschaft auch 1997 zu zweifeln."

Er reite normal nicht auf Vorstrafen herum, so der Staatsanwalt, aber in diesem Fall spielten sie eine große Rolle. 2002 und 2003 hatte der Angeklagte mehrmals versucht, Menschen zu entführen und Lösegeld zu erpressen. Damals war er zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, wurde aber nach knapp sechs Jahren wegen guter Führung entlassen.

Der Landwirt beteuerte in seinen Schlussworten, sein Leben lang hart gearbeitet zu haben: "Ich habe immer mein Bestes gegeben, aber es war nie genug", vor allem für seine Eltern, die er für das Scheitern seiner Beziehungen verantwortlich machte. Die mehr als ein Dutzend Parallelen zu dem Überfall 1997 ließen bei den Schöffen keine Zweifel an der Täterschaft. Die Schöffen widerriefen die bedingte Entlassung und verhängten für die beiden Raubüberfälle 1997 und 2012 zusammen 14 Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


 
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