Ex-Freund erstochen

Drei Jahre Haft für Steirerin wegen Totschlags

25.09.2007

Die 29-Jährige erstach ihren Ex-Freund, den sie im Internet kennengelernt hatte, nach einem heftigen Streit. Urteil: Drei Jahre Haft.

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© Laila Daneshmandi
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Zu drei Jahren Haft wurde am Dienstagabend eine Obersteirerin von einem Geschworenensenat im Landesgericht Leoben verurteilt. Die Frau hatte heuer im Mai ihren Exfreund mit einem Messer erstochen, nachdem er sie zuvor tätlich angegriffen hatte. Die Beschuldigte war von Anfang an geständig gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anklage "nur" Totschlag
Die Anklage lautete nur auf Totschlag, da die Frau laut Staatsanwaltschaft in "allgemein begreiflicher heftiger Gemütsbewegung" gehandelt hat. Die Obersteirerin, die geschieden ist und zwei Kinder hat, hatte ihren Freund 2006 über das Internet kennen gelernt. Einige Monate später zog das Paar zusammen. Als die Frau ungefähr ein halbes Jahr später einen anderen Mann traf und ihre Beziehung beenden wollte, wollte ihr Freund nichts von Trennung wissen. Er drohte mit Selbstmord und wurde für kurze Zeit in die Grazer Nervenklinik Sigmund Freud eingeliefert.

Alkohol
Am 18. Mai dieses Jahres erschien der Mann alkoholisiert bei seiner nunmehrigen Ex-Freundin. Er ging auf sie los, schlug ihr mehrmals ins Gesicht, warf sie auf den Boden und zerriss ihr das T-Shirt. Anschließend holte er ein Messer aus der Küche, setzte es ihr an den Hals und forderte sie auf, ihn zum Auto zu begleiten. Zuvor musste die Frau ihrem Vater telefonisch bestätigen, dass alles in Ordnung sei. Doch der Vater schöpfte Verdacht und fragte, ob er die Polizei rufen sollte, was die Tochter mit "ja" beantwortete. Nach dem Telefonat kündigte der Mann an, er werde die 29-Jährige jetzt umbringen. Da erfasste die Frau das Messer und stieß es ihrem Ex-Freund in den Bauch. Als er bereits am Boden lag, versetzte sie ihm noch weitere zwölf Stiche, die zum Tod des Opfers führten.

Unter der Mindeststrafe
Die Geschworenen befanden die Frau für schuldig, gingen mit der Strafe aber unter die Mindeststrafe von fünf Jahren. Die 29-Jährige wurde zu drei Jahren Haft verurteilt und erbat sich Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtkräftig.

Angst
Die Frau hatte von Anfang an erklärt, sie hätte ihren ehemaligen Lebensgefährten getötet, weil sie Angst um ihr Leben und das ihrer Kinder gehabt hätte. Notwehr billigte ihr die Anklage nicht zu, da sie laut Staatsanwalt mehrmals die Möglichkeit gehabt hätte, die Wohnung zu verlassen, ohne dem Opfer die tödlichen Messerstiche zu versetzen.

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