160.000 Euro

Karlau-Häftling bekommt Schmerzensgeld

13.11.2014

Nach Übergriffen durch die Justizbeamten ist der Mann nun querschnittsgelähmt.

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Einem 65-jährigen Häftling der Grazer Justizanstalt Karlau, der 2010 wegen des offenkundig brutalen Vorgehens von Justizwachebeamten einen Wirbelbruch mit anschließender Querschnittslähmung erlitten hat, wurden von der Republik Österreich 160.000 Euro Schadenersatz zuerkannt. Das Justizministerium bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Schreiben der Anwältin des Mannes.

Lebenslange Rente von 1.500 Euro
Die Republik werde gegen die Gerichtsentscheidung kein Rechtsmittel erheben, so Sprecherin Dagmar Albegger am Donnerstag. Zusätzlich wird laut Anwältin Karin Prutsch eine lebenslange Rente von 1.500 Euro ausbezahlt. Der Mann befindet sich nicht mehr in der Haftanstalt, sondern in einem Pflegeheim. Ferner müsse die Republik für sämtliche Dauer- und Spätfolgen die Kosten übernehmen.

Wirbel mit hörbarem Knacken gebrochen
Der Mann, der wegen gefährlicher Drohung verurteilt worden war, hätte am 17. November 2010 eine Depotspritze mit dem Neuroleptikum Risperdal C bekommen sollen. Dies sei nicht genehmigt gewesen, so Prutsch, ihr Mandant habe sich auch dagegen gewehrt. Er sei damals von den Beamten so fest am Boden fixiert worden, dass er mehrere Rippenbrüche und einen Brustwirbelbruch erlitten hatte. Als er am Boden lag und ein Beamter auf ihm kniete, soll ein Knacks zu hören gewesen sein, was auch die Beteiligten bestätigten.

Erst nach zwei Tagen kam er ins Krankenhaus
Daraufhin wurde der Mann nackt und gefesselt in den Keller in die "Absonderungsabteilung" gebracht. Der damals 60-Jährige habe gewimmert und mehrmals einen Arzt verlangt. Zwei Tage lang sei er nicht untersucht worden, bis er schließlich ins LKH Graz gebracht wurde, wo eine Notoperation durchgeführt wurde. Wäre der Wirbelbruch rechtzeitig erkannt worden, hätte eine vollkommene Querschnittslähmung mit "sehr hoher Wahrscheinlichkeit" verhindert werden können.

"In diesem äußerst bedauerlichen Fall wurde das Verfahren geführt, um die genaue Höhe des Anspruchs abzuklären. Die Republik war während des gesamten Verfahrens vergleichsbereit", hieß es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Schon derzeit bezahle die Republik die laufenden Kosten für das Pflegeheim, in dem sich der Mann nun befindet, so Sprecherin Albegger.

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