Strafe

Oststeirer legte aus Rache Feuer

30.04.2009

Landwirt (48) soll wegen gekündigten Liefervertrages bei einem Futtermittelhersteller gezündelt haben. Auch Erpressung ist ein Thema.

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Brandstiftung
Ein oststeirischer Landwirt stand gestern in Graz wegen Brandstiftung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, auf dem Gelände einer Futtermittelfirma aus Rache Feuer gelegt zu haben. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 210.000 Euro. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe vehement ab. Nun sollen noch weitere Zeugen befragt werden. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Schwere Beweislast
Der Beschuldigte leugnete vor dem Richter die Brandstiftung. Die Beweise sprachen allerdings eine andere Sprache. Eine Aufnahme der Videoüberwachung zeigt das Auto des 48-Jährigen in der Nacht, in der das Feuer ausbrach, am Firmengelände. Außerdem dokumentiert eine nachträgliche Ortung, dass sich das Handy des Beschuldigten am Tatort befunden hatte. Schwer wiegt auch das mögliche Motiv des Oststeirers. Er hatte einen Rechtsstreit mit der Futtermittelfirma, der durch alle Instanzen gelaufen war, verloren. Streitpunkt war ein Liefervertrag, den das Unternehmen dem Landwirt aufgekündigt hatte.

„Chefauto“
„Ihr Auto war dort, Ihr Handy war dort, aber Sie nicht“, stellte der Richter verblüfft fest. Dafür hatte der Angeklagte eine Erklärung parat. „Mein Auto steht immer unversperrt vor dem Haus. Vielleicht ist ein Pole damit gefahren“, mutmaßte er. Einige Polen arbeiten nämlich in seinem Betrieb. Die Gattin des 48-Jährigen hatte hingegen erklärt, dass es sich beim betreffenden Fahrzeug um das „Chefauto“ handle.

Erpressung
Fast zugegeben hat der Angeklagte hingegen einen geplanten Erpressungsversuch. Er habe mehrere Polen bezahlt, damit sie nachts die Firma seines Gegners überwachen. Sie sollten Beweise für illegale Aktivitäten vor Ort sammeln. „Damit wollten Sie zum Finanzamt gehen?“, stichelte der Richter. „Nein, ich wollte meinen Vertrag zurückhaben“, antwortete der Angeklagte, wohl ohne sich der Schwere der Antwort bewusst zu sein. „Das ist Erpressung“, so die Anklägerin. Daraufhin hüllte sich der Beklagte in Schweigen. In einer nächsten Runde sollen nun einige Polen befragt werden.

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