Urteil nicht rechtskräftig

Steirer rammte Freund Messer in Rücken: Ein Jahr Haft

04.11.2019

Er soll im Juni seinem damaligen besten Freund mit einem Messer in den Rücken gestochen haben – Urteil nicht rechtskräftig.

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Graz. Ein Steirer ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr verurteilt worden. Der 25-Jährige soll im Juni seinen damaligen besten Freund durch einen Messerstich in den Rücken schwer verletzt haben. Der Tat ging ein Streit voraus, der von beiden Kontrahenten sehr unterschiedlich beschrieben wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Nora Lackner hatte versuchten Mord angeklagt. Ihrer Meinung nach könne niemand einen Stich in den Rücken so genau dosieren, und das sei "eine Stelle, wo jeder Laie weiß, da kann etwas passieren, wenn man hineinsticht". Sie beschrieb ausführlich den Streit zwischen zwei ehemals sehr guten Freunden, der mit einem abgesagten Urlaub begann und eben mit dem Messer im Rücken endete.
 
Der Beschuldigte soll kurzfristig eine Fahrt nach Kroatien abgesagt haben und in betrunkenem Zustand der Mutter seines Freundes von dessen Drogen- und Frauengeschichten erzählt haben. Als der Freund vom Angeklagten verlangte, er solle das alles zurücknehmen und nochmals mit der Mutter reden, kam es zum Ausraster des 25-Jährigen und er stach dem völlig Überraschten in den Rücken. Die Anklägerin sprach von "enormen Blutverlust" und dass es nur Glück gewesen sei, dass kein Organ getroffen wurde.
 
Verteidiger Wolfgang Vacarescu versuchte, den Vorfall zu relativieren: "Das Messer ist nur drei Zentimeter tief eingedrungen", erklärte er. Außerdem habe der Angeklagte selbst sofort die Polizei gerufen. "Das ist kein Totschlag und keine Notwehr, er ist schuldig wegen schwerer Körperverletzung."
 

Angeklagter: "Habe den Freund immer unterstützt"

Der Angeklagte erzählte, dass er seinen Freund immer unterstützt habe. "Wenn er gerauft hat, habe ich seine blutige Wäsche gewaschen, damit seine Mutter nichts merkt." Dann sei er aber maßlos enttäuschst gewesen, weil der Freund über ihn schlecht geredet habe, so seine Version. Bei einem Treffen in der Wohnung eskalierte der Streit, und als der Andere zur Tür hinaus ging, "habe ich irgendein Messer aus dem Messerblock genommen und zugestochen", schilderte er. "Ich war enttäuscht, aber ich wollte ihn nie töten", beteuerte er.
 
Eine etwas andere Geschichte als der Angeklagte erzählte das Opfer über die Freundschaft der beiden Männer. "Er ist von meiner Familie immer eingeladen worden, zu Formel-1-Rennen, Konzerten und so", schilderte er. "Er hat meiner Mutter Lügengeschichten über mich erzählt", sagte der Zeuge erbost. Dann habe er auch im letzten Moment den Urlaub in Kroatien abgesagt. "Waren Sie böse auf ihn?", fragte Richter Raimund Frei. "Ist mir komplett egal", meinte der Befragte. Seine Version der Tat sah etwas anders aus - er hatte bereits die Wohnung des Angeklagten verlassen und bückte sich nach seiner Jacke, als ihn dieser in den Rücken stach. "Ich war komplett geschockt", beschrieb der Oststeirer.
 
Die Geschworenen befanden, dass es kein Mordversuch, sondern eine schwere Körperverletzung war. Mit der Strafe in der Höhe von einem Jahr unbedingte Haft waren weder die Staatsanwältin noch der Angeklagte zufrieden, beide kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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