Mehr Transparenz

Steirischer Rechnungshof - Sinkende Rücklagen bei Bedarfszuweisungen

22.10.2025

Prüfung im wesentlichen positiv - zwischen 2021 und 2023 gab es rund 584 Millionen Euro als Bedarfszuweisungen vom Land an Gemeinden.

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Stmk. Der Landesrechnungshof Steiermark (LRH) warnte am Mittwoch in einer schriftlichen Mitteilung vor einem schmelzenden Bestand an Rücklagen bei den Bedarfszuweisungen für die steirischen Gemeinden. Dieser geht mit einer steigenden Zusage von Zuweisungen einher. Zwischen 2021 und 2023 wurden rund 584 Millionen Euro als Bedarfszuweisungen vom Land an Gemeinden ausbezahlt. Man empfehle einen jährlichen, öffentlichen und detaillierten Bericht.

Der Bericht des LRH wurde dem Landtag und der Landesregierung vorgelegt. Untersucht wurde die derzeitige Form der Darstellung und der Veröffentlichung von Bedarfszuweisungen in den Förderungsberichten des Landes. Die Prüfung fiel "im Wesentlichen recht positiv" aus. Doch angesichts der Entwicklung, dass die Zusagen für Bedarfszuweisungen in den vergangenen vier Jahren um durchschnittlich 31 Prozent jährlich anstiegen, warnt der Landesrechnungshof vor einem "Abschmelzen des Rücklagenbestandes".

Einzelfälle von "unrichtiger Zweckzuordnung"

Zwischen 2021 und 2023 wurden rund 584 Millionen Euro als Bedarfszuweisungen seitens des Landes an die Gemeinden ausbezahlt. 90 Prozent dieser Mittel hatten "Gemeindezusammenlegungen" bzw. Ausgleich von Härten, die Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt und die Deckung außerordentlicher Ereignisse wie etwa Projektunterstützungen zum Zweck. In Einzelfällen stellten die Prüfer unrichtige Zweckzuordnungen oder Übertragungsfehler fest, was in die Empfehlung nach einem regelmäßigen Datenabgleich sowie nach entsprechenden Plausibilitätsprüfungen der Daten mündete. Um die Transparenz bei der Mittelverteilung zu erhöhen, wird seitens des Landesrechnungshofes die Veröffentlichung eines jährlichen Berichtes mit aussagekräftigen Darstellungen und Auswertungen zu den ausbezahlten Bedarfszuweisungsmitteln angeregt.

Festgestellt wurde, dass zwischen 2021 und 2024 die Zusagen für Bedarfszuweisungen um durchschnittlich knapp ein Drittel pro Jahr angestiegen waren. Dies geschah, weil immer mehr Projekte aus diesem Topf unterstützt wurden. Aus diesem Grunde übersteigen seit 2023 die Zusagen aber die jährlichen Einnahmen aus Bedarfszuweisungen. Daher empfiehlt man seitens des Landesrechnungshofs die Festlegung von Kriterien für eine bedarfsorientierte Bewirtschaftung der Haushaltsrücklagen aus Bedarfszuweisungen.

Grüne und NEOS wollen mehr Transparenz

Die steirischen Grünen sahen sich in ihrer langjährigen Kritik an der Handhabung der Bedarfszuweisungen bestätigt. "Die Vergabe der Gelder an die Gemeinden ist bisher auf eher dubiose und nicht nachvollziehbare Weise erfolgt", hieß es in einer Reaktion am Mittwoch. Die klare Empfehlung des LRH sei ein jährlicher Bericht mit genauer Aufschlüsselung der Bedarfszuweisungen. Die Grünen sahen nun die Landeshauptmannpartei FPÖ gefragt, dem im Regierungsprogramm gegebenen "Transparenzversprechen" Taten folgen zu lassen. NEOS-Kontrollsprecher Niko Swatek sah sich und seine Partei ebenfalls bestätigt: "Wer Millionen an Steuergeld vergibt, muss auch jede einzelne Zuweisung erklären können. Wir brauchen daher ein Transparenzportal und einen gesonderten Förderbericht mit detaillierten Auflistungen der Zuweisungen." Vor allem in Sachen Transparenz hätten FPÖ und ÖVP dringenden Handlungsbedarf.

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