Prozess in Graz

Tödlicher Käse: Gutachter belastet Hersteller

10.07.2014

Sachverständiger: "Produkte hätten zurückgerufen werden müssen."

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Der Prozess um den Listerien-Quargel ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht fortgesetzt worden. Am Wort war der erste Gutachter, der erklärte, es habe "schwere Mängel in der Qualitätssicherung" gegeben. Neben fünf Personen ist auch die Firma Prolactal angeklagt. Nach dem Genuss der verseuchten Ware sollen laut Anklage sieben Personen gestorben und acht schwer verletzt worden sein.

Der Sachverständige Rudolf Bliem hatte in seinem Gutachten zu Fragen der Grenzwerte, Rückholung, Qualitätskontrolle und Prüfverfahren Stellung genommen. Er fand klare Worte zu den Vorgängen bei Prolactal in den Jahren 2009 und 2010, um die es in diesem Prozess geht. "Die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen haben versagt", meinte der Gutachter.

Grenzwert unterschiedlich ausgelegt
Zunächst ging es um den Grenzwert, der unterschiedlich ausgelegt wurde. Es gab den Wert "nicht nachweisbar in 25 Gramm", und diese Richtlinie sei gesetzlich vorgegeben. Firmenintern war die Toleranzgrenze aber bei "kleiner als 10 KBE/g (Kolonienbildende Einheit pro Gramm, Anm.). Der Wert 100 KBE/g, der ebenfalls immer wieder genannt wurde, bezieht sich auf die Mindesthaltbarkeitsdauer, an deren Ende eben dieser Wert nicht überschritten werden darf, so Bliem.

Tatsache war aber, dass im ersten Halbjahr 2009 genau 19 positiv getestete Chargen gefunden wurden. Von diesen hat man acht sofort eliminiert, elf blieben übrig und wurden erneut getestet. Im zweiten Halbjahr wurden dann acht Chargen mit mehr als 100 KBE/g entdeckt, zwei davon stammten von den 19 positiven Charge des ersten Halbjahres. "Jede der belasteten Chargen hätte rückgeholt werden müssen", war Bliem überzeugt. Besonders hoch belastet seien zwei Chargen von August und Dezember 2009 gewesen.

Gutachter: Schwere Kontrollmängel
Der Sachverständige sprach von schweren Mängeln in der Qualitätskontrolle, weil beispielsweise Proben eingefroren wurden, ohne dass zunächst getestet worden wäre, wie hoch die Belastung sei. Auch seien Proben mehrerer Chargen gleichzeitig untersucht worden, "dadurch ergibt sich eine scheinbar niedrigere Belastung", erläuterte Bliem. Seiner Meinung nach hätten die Behörden bereits im September 2009 informiert werden müssen.

Der Prozess wird am Freitag (11.7.) mit dem Gutachten von Rudolf Bliem und den Fragen von Staatsanwalt und Verteidigung fortgesetzt.
 

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