Gemeinderatswahl

Wahleinspruch in drei steirischen Gemeinden

09.04.2025

Nach Ablauf der Einspruchsfrist zur Gemeinderatswahl am 23. März liegen drei Wahlanfechtungen aus der Steiermark vor. In allen Fällen geht es um ein knapp verpasstes Mandat.

 

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Mit Dienstagmitternacht endete die Frist für Wahleinsprüche zur steirischen Gemeinderatswahl vom 23. März. Wie die Landeswahlbehörde mitteilt, wurden in drei Gemeinden im Bezirk Graz-Umgebung Einsprüche eingebracht. Diese betreffen Hausmannstätten, St. Marein und Dobl-Zwaring. Nun werden die Fälle einzeln geprüft.

 

In Hausmannstätten beanstandet die SPÖ unter anderem, dass eine Gemeindezeitung in einer Wahlzelle lag und Wahlkarten nicht gescannt wurden. Die SPÖ hofft auf ein viertes Mandat. In St. Marein fehlt den Grünen nur eine Stimme auf ein drittes Mandat – auch hier wird eine Neuauszählung gefordert. Ähnlich in Dobl-Zwaring: Die FPÖ möchte ein sechstes Mandat erreichen. Hier wurden außerdem Differenzen bei der Stimmenanzahl gemeldet. Alle Anfechtungen zielen darauf ab, durch Nachzählung ein zusätzliches Mandat zu sichern. Die Entscheidungen der Wahlbehörde folgen in den kommenden Wochen.

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