Wien

Stieftochter begrapscht - Sechs Monate Haft

12.03.2014


Wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.

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© TZ Österreich
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Nach einem stundenlangen, umfassenden Beweisverfahren ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht ein 54-jähriger Vertragsbediensteter wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich mehrfach an seiner im Juni 1994 geborenen Stieftochter vergriffen, indem er sie wiederholt an den Brüsten und im Intimbereich begrapschte.

In dem Verfahren war es um den grundsätzlichen Erziehungsstil in der Familie gegangen, der die mittlerweile 19-Jährige eines Tages dazu bewogen hatte, ihren leiblichen Vater verzweifelt anzurufen und noch am selben Tag zu diesem zu ziehen. Das Mädchen soll bereits im Kindesalter vom Stiefvater geschlagen worden sein, wenn sie nicht die schulischen Leistungen erbrachte, die von ihr erwartet wurden. Sie musste auch auf einem zugespitzten Holzscheit knien, wobei der Stiefvater laut die Sekunden mitzählte, welche die Schülerin in der peinvollen Lage auszuharren hatte. Sie wurde auch regelmäßig als "fett" und "hässlich" beschimpft.

Diese Maßnahmen reichten allerdings für keinen Schuldspruch wegen Kindesmisshandlung, da ein Gerichtsmediziner darlegte, dass beim Holzscheitknien zwar im Moment Schmerzen gegeben waren, aber nicht das vom Gesetz geforderte dauerhafte Quälen. Nach Aussage der Stieftochter wurde das Knien nur rund einmal im Jahr angeordnet, was nicht für die Erfüllung des Tatbestands ausreichte. Dass die inkriminierten Schläge mit der flachen Hand oder einer Zeitung eine Körperverletzung zur Folge hatten, ließ sich ebenfalls nicht nachweisen, zumal es dafür weder medizinische Belege noch Tatzeugen gab.

Damit blieben die sexuell motivierten Übergriffe über, wobei das Gericht davon ausging, dass diese das Mädchen im Zweifel erst nach Vollendung des 14. Lebensjahrs zu erdulden hatte. Damit konnten sie nicht - wie von der Staatsanwältin angenommen - als Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert werden. Das Opfer hatte in der kontradiktorischen Einvernahme den Zeitpunkt der Grapschereien nicht eindeutig festzulegen vermocht.

Der Angeklagte hatte in seiner Einvernahme "Schuld an der Erziehung" eingeräumt. Es habe "sehr überzogene Sachen" gegeben: "Es tut mir sehr leid. Ich bereue es jeden Tag." Zusätzlich zur rechtskräftigen Bewährungsstrafe sprach der Schöffensenat (Vorsitz: Eva Brandstetter) der 19-Jährigen ein Schmerzengeld von 2.000 Euro zu. Außerdem wurde festgehalten, dass der Stiefvater für allfällige psychische Folgeschäden haftet.
 

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