Gerichtspost
Teichtmeister muss mehr Schadensersatz zahlen
11.02.2025Das Oberlandesgericht Wien hat über seine Berufung und die Berufung des Burgtheaters zum Schadensersatz entschieden.
In der Causa Burgtheater erging im Mai das Urteil gegen den wegen Missbrauchsdateien verurteilten Schauspieler Florian Teichtmeister. Die Burg hatte gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Berufung eingelegt.
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Theaterhaus begründete die Berufung folgendermaßen: "Das Erstgericht kommt in seinem Urteil zutreffend zu dem Ergebnis, dass der Beklagte die klagende Partei rechtswidrig und schuldhaft geschädigt hat. Unrichtigerweise schränkt es jedoch den Schadensersatzanspruch der klagenden Partei wegen Mitverschuldens ein", schrieb die zuständige Rechtsvertretung.
Dem Burgtheater wurden im Mai nur rund 20.000 der geforderten knapp 100.000 Euro zugesprochen.
Schlechte Nachrichten für Teichtmeister
Der Teichtmeister-Anwalt reagierte empört: "Ich finde das Infragestellen unseres Rechtsstaates durch das Burgtheater befremdlich". Die Seite des Schauspielers brachte nun selbst Berufung ein. Die Forderung des Burgtheaters sei nicht schlüssig. Jetzt gab es bezüglich der Berufung schlechte Nachrichten für Teichtmeister.
Nach mehr als einem halben Jahr hat das Oberlandesgericht Wien in dem Schadensersatzfall entschieden: Statt 19.231 Euro muss Teichtmeister jetzt 58.725 Euro zahlen. Das bedeutet eine Verdreifachung der ursprünglichen Summe.
Der Ex-Burgschauspieler war wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen angeklagt. Im September 2023 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.