Toter Bub in Ache

Fall Leon: Google-Suche belastet Vater

04.07.2023

Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, muss der tatverdächtige Vater in U-Haft bleiben.   

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© ZOOM.TIROL, APA
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Der 38-jährige Deutsche ist weiter dringend tatverdächtig, seinen Sohn umgebracht und eine Straftat vorgetäuscht zu haben. Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein.

Tat akribisch geplant

Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 38-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben.

Der Vater weist weiterhin alle Vorwürfe zurück und legte beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine Beschwerde ein. Die Zurückweisung dieser Beschwerde zeigt nun, dass eine Google-Suche den 38-Jährigen schwer belastet. So soll der Vater vor der Tat zum Thema "ohnmächtig" gegoogelt haben. Der OGH führt weiter aus, dass die Tat „bereits länger geplant“ und „akribisch“ durchgeführt wurde. Dass die Tat monatelang vertuscht wurde, schließe auf ein „hohes Maß an krimineller Energie“. 

Der Anwalt des Vaters weist darauf hin, dass die Internet-Recherche zum Thema "ohnmächtig" in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zwar erwähnt wird, aber nicht näher bewertet. „Dazu wurde mein Mandant noch nicht einmal befragt. Tatsächlich hat diese Google-Suche mit dem späteren Vorfall aber absolut nichts zu tun. Mein Mandant hat weder den späteren Überfall noch seine Bewusstlosigkeit vorgetäuscht.", so der Anwalt. 


  

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