Landschaftsschutz

Kein Platz für 22.000 Hühner – Geflügelhof gestoppt

02.04.2025

Geplant waren 22.000 Masthühner pro Jahr – jetzt ist Schluss: Der Verfassungsgerichtshof hat die Umwidmung in Obsteig für unzulässig erklärt. Der Bau des Geflügelhofs ist damit endgültig gestoppt.

 

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Der Verfassungsgerichtshof hat dem umstrittenen Geflügelmastbetrieb in Obsteig (Bezirk Imst) eine klare Absage erteilt. Die Umwidmung des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet war laut Höchstgericht gesetzeswidrig. Damit ist das Projekt – trotz begonnenem Bau – gestoppt. Die Entscheidung muss nun veröffentlicht werden.

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