Auskunftspflicht

Liste Fritz: "Das Urteil ist ein Meilenstein"

29.10.2025

Liste Fritz will Transparenz bei den operativen Geschäften bei ausgelagerten Landesgesellschaften und Landesbeteiligungen. 

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© Liste Fritz
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Tirol. Die Tiroler "Liste Fritz" sieht aufgrund eines Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts vom August eine unbedingte Auskunftspflicht der schwarz-roten Landesregierung zu den operativen Geschäften bei ausgelagerten Landesgesellschaften und Landesbeteiligungen. "Das Urteil ist ein Meilenstein", sagte Klubobmann Markus Sint am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Die Landesregierung verwies indes auf das neue, mit 1. September in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz.

Auslöser für die Beschwerde bzw. Anrufung des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) sei die Nichtbeantwortung einer Anfrage an den zuständigen Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ) zu Schließtagen der Außerfernbahn gewesen, berichtete Klubobmann Sint bei dem Pressegespräch in Innsbruck. Das Argument des Landesrats für die ursprüngliche Nicht-Beantwortung sei unter anderem gewesen, dass es sich dabei um "operative Geschäfte" handle. Der LVwG stellte aber schließlich in dem Erkenntnis festgestellt, dass die Landesregierung "auch bei ausgelagerten Gesellschaften auskunftspflichtig ist". Diese Auskunftspflicht umfasse aktuell 35 Gesellschaften mit unterschiedlich hohen Beteiligungen des Landes.

Sint hofft auf "freiwilliges Umdenken" der Landesregierung

Die Argumentation - die Berufung eben auf das "operative Geschäft" oder auch schlicht auf "Nichtzuständigkeit" - werde nunmehr mit dem Urteil endgültig ausgehebelt, sah Sint einen Präzedenzfall. "Als Liste Fritz haben wir damit einen rechtliche Handhabe bei weiteren Anfragen," erklärte er weiters. Er hoffe, dass die schwarz-rote Landesregierung nunmehr "freiwillig umdenkt". Passiere das nicht, werde man bei folgenden nicht beantworteten Landtagsanfragen mit weiteren Beschwerden an den Landesverwaltungsgerichtshof reagieren, stellte Sint in den Raum.

Das gelte für "alle Beteiligungen des Landes", konkretisierte der Klubobmann. Das seien etwa der landeseigene Energieversorger Tiwag, das Landestheater oder die Tiroler Sozialen Dienste (TSD). Bei letzteren habe es etwa im Umfeld des TSD-Untersuchungsausschusses in den Jahren 2019 und 2020 - damals unter Schwarz-Grün - "große Intransparenz und schlicht Auskunftsverweigerung" gegeben.

"Anspruch auf Informationen"

Bei den TSD sei damals schlichtweg "ohne Informationen abgespeist worden", kritisierte Liste-Fritz-Klubdirektor und Parteijurist, Daniel Holzer, mit Bezug auf den Untersuchungsausschuss. "Wir haben aber, wie man spätestens mit dem nunmehrigen Urteil sieht, einen Anspruch auf Informationen", hielt er fest: "Die Erkenntnis des LVwG besagt, dass die Landesregierung zu Auskünften verpflichtet ist und zu allen Landesunternehmen Rede und Antwort stehen muss."

Landesregierung sieht Transparenz bereits mit neuem "Informationsfreiheitsgesetz" gegeben

Eher reserviert reagierte unterdessen das Land auf den Vorstoß der Liste Fritz. bzw. das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung des LVwG werde "zur Kenntnis genommen" sowie "Maßnahmen zur Förderung der Transparenz grundsätzlich begrüßt", hieß es auf APA-Anfrage. Ebenjenes Ziel verfolge auch das "Informationsfreiheitsgesetz", das mit 1. September das bisherige Auskunftspflichtgesetz ersetze. Auf dieser Grundlage beantworte man Anfragen etwa zu operativen Geschäften zu Gesellschaften, an denen das Land beteiligt sei, bereits "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten". Gebe es das Wissen des jeweils zuständigen Regierungsmitgliedes sei "eine Auskunft zu erteilen". Allerdings bestünden zum Teil Auskunftsverweigerungsgründe wie etwa "Geheimhaltung" oder "Datenschutzgründe".

Sint hatte auf das neue Informationsfreiheitsgesetz zuvor in der Pressekonferenz ebenfalls Bezug genommen und eingeräumt, dass sich das LVwG-Urteil vom August auf das alte Auskunftspflichtgesetz beziehe. "Das neue Gesetz hilft uns sicherlich, aber vieles muss dennoch noch erstritten werden", meinte er. Als "rechtliche Grundlage" diene der Liste Fritz künftig bei Anfragen dennoch das LVwG-Urteil: "Damit haben wir etwas Konkretes in der Hand."

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