Prozess in Tirol

Skifahrerin (28) tot: Pistenraupenfahrer vor Gericht

05.03.2024

Eine 28-Jährige war auf dem eisigen Steilstück am Hintertuxer Gletscher ums Leben gekommen. Nun stehen drei Mitarbeiter, darunter der Geschäftsführer des Zillertaler Skigebietes vor Gericht.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/MARKUS STEGMAYR
Zur Vollversion des Artikels

Nach dem Tod einer 28-jährigen Skifahrerin im Jahr 2023 haben sich drei Mitarbeiter eines Zillertaler Skigebiets am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Dem Geschäftsführer wurde vorgeworfen, trotz extrem eisiger Verhältnisse keine Betriebsanweisung zur Pisten-Sperre erteilt zu haben. Zwei Pistenraupenfahrern wurde zur Last gelegt, die Piste nicht selbst sofort gesperrt zu haben. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

© ZOOM.TIROL

© ZOOM.TIROL

Im Falle einer Verurteilung droht den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Im Zentrum der Anklage stand eine offenbar völlig vereiste, steile Piste am Hintertuxer Gletscher am Neujahrstag 2023. Die drei Mitarbeiter hätten nicht den Umständen entsprechend gehandelt, was den Tod einer 28-jährigen Niederländerin zur Folge gehabt habe. Am Tag des tödlichen Skiunfalls, bei dem die Frau durch ein Fangnetz gerutscht und schließlich gegen einen Baum geprallt war, kamen zudem sieben weitere Personen auf derselben Piste zu Schaden. Drei Wintersportler wurden schwer verletzt, vier weitere leicht. Die Unfälle ereigneten sich innerhalb einer halben Stunde.

Der Verteidiger sprach bei der Verhandlung von "einem schwarzen Tag für die Zillertaler Gletscherbahn". Er gab aber zu bedenken: "An diesem Tag kam es durch die relativ warmen Witterungsumstände in der Nacht zu einer regelrechten Metamorphose der Piste." Außerdem habe man es in der damaligen Wintersaison mit einem "Ausnahmewinter" mit sehr wenig Schnee zu tun gehabt.

Der erstangeklagte 68-jährige Geschäftsführer bekannte sich bei seiner Einvernahme ebenso wie seine Mitangeklagten "nicht schuldig". "Totalsperren kommen sehr selten vor", gab er zu Protokoll. Und zwar lediglich bei "großen Neuschneemengen". An den folgenschweren Unfalltag erinnerte er sich genau: "Nacht und Tag waren ausnehmend mild." Ihm selbst seien an diesem Tag die besonderen Pistenverhältnisse aber so gar nicht zu Ohren gekommen. "Die Mitarbeiter können die Pisten aber an sich sofort sperren, wenn Gefahr in Verzug ist", strich er heraus. Schriftliche Dienstanweisungen über einen korrekten Dienstweg gebe es aber nicht.

Der Drittangeklagte - ein 24-jähriger Pistenraupenfahrer - bezeichnete die Piste bei seiner Einvernahme vor Gericht als "hart", aber nicht vereist. Man sei "im Zweifel gewesen", ob man die Piste sofort hätte sperren müssen, habe es dann aber trotz grundsätzlicher dienstrechtlicher Möglichkeit nicht getan. "Stattdessen haben wir nach längerem Überlegen den Betriebsleiter verständigt", erklärte er. Mehrfach verteidigte er sich auf Nachfragen von Richter Norbert Hofer, ob ein unverzügliches Sperren nicht doch notwendig gewesen wäre: "Das Teilstück der Piste war für uns diskussionswürdig, aber nicht eindeutig."

Zeugen: "Es war pures Eis"

Der zweite, 34-jährige Pistenraupenfahrer und Zweitangeklagte argumentierte ähnlich. "Bei den Kontrollfahrten mit dem Ski-Doo habe ich gemerkt, dass die Piste etwas rutschig ist", meinte dieser. Eisplatten und "das blanke Eis", seien ihm aber nicht aufgefallen. Die Piste habe sich aber offenbar "verändert". "Ich war selbst überrascht, was in der Zeit bis zu den Unfällen mit der Piste passiert ist", erklärte der Beschuldigte. Die Möglichkeit "sofort zu sperren" hätte aber auch aus seiner Sicht bestanden.

Mehr als ein Dutzend Zeugen - einige davon wurde bei der Abfahrt zum Teil erheblich verletzt, die meisten kamen aber trotz Fahrproblemen heil ans Ziel - beschrieben im Anschluss wortreich und zum Teil bildhaft die Beschaffenheit des Steilstücks bei der Talabfahrt, auf dem sich der tödliche Unfall ereignete. "Es war pures Eis", sagte etwa der Lebensgefährte der Freundin der verunglückten 28-jährigen Frau.

Dessen Freundin wiederum hielt lediglich fest, dass der "Schnee dort nicht so sehr gut war". Weitere als Zeugen einvernommene Skifahrer und Snowboarder sprachen beispielsweise von einem "Eishockeyfeld mit Skiern" oder von einer Situation, in der "ich die Fahrt nicht mehr wirklich kontrollieren konnte". Auch über das skifahrerische Können der tödlich Verunglückten gaben die Aussagen Aufschluss. "Es war meines Wissens nach ihre erste Wintersaison auf freiem Gelände, zuvor hatte sie nur in Skihallen in den Niederlanden geübt", gab etwa ihr Freund zu Protokoll.

Zur Vollversion des Artikels