Grob fahrlässig

Tod in Wanne: Haftstrafe für Mutter

27.07.2010

Neun Monate bedingter Haft wegen Fahrlässigkeit – nicht rechtskräftig.

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© Furtner
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Ried, Ort/Innkreis. Der Fall erschütterte ganz OÖ: Denis ertrank im Mai in der Badewanne – am Geburtstag der Mutter Kerstin J.-W. und drei Tage vor dem Muttertag. Jetzt stand die Alleinerziehende (24) vor dem Landesgericht Ried im Innkreis. Sie wurde der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt.

Hitzeschock
Staatsanwalt Franz Joseph Zimmer warf der Frau vor, dass sie ihren Sohn allein in der Wanne sitzen ließ. Das sei „grob fahrlässig“ gewesen, vor allem weil bekannt war, dass die Armatur leicht auf extreme Temperaturen eingestellt werden konnte. Der Bub habe das heiße Wasser aufgedreht und einen Hitzeschock erlitten. Er sei umgekippt und ertrunken. Die Mutter habe das nicht bemerkt, weil sie leicht alkoholisiert eingeschlafen sei.

Die Frau bekannte sich schuldig
Die Verteidigung sprach von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“. Die Mutter habe wegen Grippe Medikamente genommen und ein Glas Prosecco zum ­Geburtstag getrunken. Dann habe sie mit dem Buben gebadet. Als sie aus der Wanne stieg, wollte das Kind noch im Wasser spielen. Sie habe sich im Nebenzimmer hingesetzt, ihren Sohn beobachtet. Dabei sei sie eingeschlafen. Währenddessen habe das Kind das heiße Wasser aufgedreht.

Der Richter sprach der Frau, die nach wie vor psychologisch betreut wird, sein Beileid aus und verurteilte sie zu neun Monaten bedingter Haft. Nicht rechtskräftig.

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