Polnisches Paar

Totes Baby: U-Haft über Vater verhängt

15.02.2017

Gericht: Dringender Mordverdacht.

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© TZ ÖSTERREICH / Lisi Niesner (Symbolfoto)
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Die Haft- und Rechtsschutzrichterin des Landesgerichts St. Pölten hat am Mittwoch nach der Einvernahme des Vaters des am Wochenende an einem Schädel-Hirn-Trauma verstorbenen dreieinhalb Monate alten Säuglings die U-Haft über den 30-Jährigen verhängt. Es bestehe der dringende Verdacht des Mordes.

Mutter ebenfalls in Justizanstalt eingeliefert

Auch die Mutter ist dem Gericht überstellt worden. Die 26-Jährige wurde am Dienstagabend in die Justizanstalt Krems eingeliefert, teilte Karl Wurzer, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, auf Anfrage mit. Gegen sie wird ebenso wie gegen den Kindesvater (30) wegen Mordes ermittelt.

Am Mittwoch stand die Entscheidung darüber an, ob über den Mann die U-Haft verhängt wird. Die Staatsanwaltschaft beriet indes einen U-Haft-Antrag die Mutter betreffend, sagte Wurzer zu Mittag. Wegen Mordes ermittelt wird aufgrund der ersten Angaben des gerichtsmedizinischen Sachverständigen, der bei dem Baby ein Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache festgestellt habe.

Der Säugling war in der Nacht auf Sonntag in lebensbedrohlichem Zustand ins Spital gebracht und von St. Pölten ins SMZ Ost nach Wien überstellt worden, wo er starb. Die Ärzte schlugen in der Folge wegen mutmaßlicher Misshandlung Alarm. Festgestellt worden seien ein Schädelbruch, mehrere möglicherweise auch ältere Rippenbrüche sowie Hämatome.

Die festgenommenen Eltern des Säuglings sind laut Anklagebehörde polnische Staatsbürger. Um den älteren Bruder kümmere sich vorerst die Jugendwohlfahrt.

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