FALL DER WOCHE
Tot(schlag) hinter Gittern - so starb der Häftling Michael
31.01.2026Die Geschichte eines 30-jährigen Gefängnisinsassen, der unter höchst aufklärungsbedürftigen Umständen in der Justizanstalt Hirtenberg ums Leben kam, schockt Österreich. Nun wird gegen 12 Justizwachebeamte ermittelt. Doch die ganze Justiz ist gefordert.
NÖ. Die Vorgeschichte: Verurteilt wegen diverser Gewalt- und Drogendelikte, saß Michael R. (Name geändert) zunächst in Krems-Stein seine Haftstrafe ab. Wohl auf Entzug oder wegen psychischer Schäden aufgrund seines langjährigen Suchtgiftmissbrauchs verschlechterte sich sein Zustand Ende des Jahres massiv. Nach Angriffen gegen Justizwachebeamte wurde eine Psychose festgestellt und eine Verlegung nach Hirtenberg angeordnet, um den gelernten Mechaniker auf der Psychiatrie in Baden zu behandeln.
In Hirtenberg soll die "akute Psychose" nur noch schlimmer geworden sein: Wieder ging er auf Beamte los, randalierte und würgte Mitinsassen. Bis zur Überstellung ins Krankenhaus ordnete ein beigezogener Psychiater am 2. Dezember seine Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne jedes Interieur, an dem der Delinquent sich selbst verletzen könnte und würde, an. Doch im Raum waren Tisch, Stuhl und ein Bett auf einem Betonsockel, wo er dann nackt hin und her sprang und alles mit seinen Fäkalien beschmierte.
Als um acht Uhr die „tägliche medizinische Kontrolle“ stattfindet, reagiert Michael nicht auf Zurufe. Schwer zu sagen, wie man jetzt wirklich reagiert hätte sollen - vielleicht einen Arzt beiziehen oder obigen Psychiater kontaktieren? -, eskalierte die Situation wie folgt: Mit Einsatzschild und Helm stürmten sechs Beamte laut der Stadtzeitschrift "Falter" in die Zelle. Angeblich schrie er: „Lasst’s mich in Ruhe, ihr Hurenkinder. Lasst’s mich einfach in Ruhe." Die Zelle ist im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen der Haftanstalt nicht videoüberwacht und Bodycams zur Dokumentation von Amtshandlungen stehen der Justizwache noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Das Projekt befindet sich aktuell in der "Ausrollphase" und soll jetzt beschleunigt werden. Auch finster: Der erste Defibrillator, der später dringend und lebensretten gebraucht werden würde, ist kaputt.
Bevor sie die Zelle betreten, rüsten sich die Beamten rund um einen intern als "Rambo" verschrienen Revierinspektor und Kampfsportler sowie einen Ex-Mister Austria-Teilnehmer mit Top-Platzierung - mit Einwegschutzanzügen, ballistischen Westen und sogenannten Anonymisierungshauben wie für einen Kampf mit einem Geiselnehmer.
Am Ende weist der Leichnam von Michael weise folgende Verletzungen auf: „Zahlreiche Gesichtsschädelbrüche“, „Schädel-Hirn-Trauma durch Einblutungen“, „Brüche am rechten Oberkiefer“, „Brüche am Jochbogen“, „Brüche an der Augenhöhle“, einen „Bruch mittig am Unterkiefer“, einen „Kehlkopfbruch“, „Blutungen in der Bauchwand und der Brusthöhle“, „beidseitige Serienrippenbrüche und Bruch des Brustbeins“, „Blutungen im Rücken übergehend in den Gesäß- und Beckenbereich“ sowie Blutungen an beiden Kniekehlen und den angrenzenden Unterschenkeln. Am Ende wird er noch abgeduscht zum Gefangenenbus geschleift, wo er nicht angeschnallt unter den Sitz rutscht und reglos liegen bleibt. Erst jetzt wird die Rettung alarmiert.
Wenige Stunden später verstirbt der 30-Jährige im Krankenhaus Eisenstadt. Dann der nächste Skandal: Im Einsatzprotokoll wird nur vermerkt, der Insasse habe sich bei einem Sturz selbst verletzt, von den Vorgesetzten wird der Mutter des Verstorbenen nur mitgeteilt, dass ihr Sohn an Herz- und Multiorganversagen gestorben wäre. Und obwohl die Staatsanwaltschaft auf anonyme Zurufe von Whistleblowern, längst in der Causa auch vor Ort in Hirtenberg ermittelt, denkt niemand daran, die Hinterbliebenen zu informieren, die erfahren erst von einem Journalisten Ende Jänner, dass Michaels Tod möglicherweise die Folge von brachialer gemeinschaftlicher Gewalt gegen ihn war.
Wenn sich der Verdacht bestätigt - so lange Haftstrafen drohen
Ermittelt wird aktuell gegen zwölf Beamte. Und zwar nicht wie anfänglich kommuniziert wegen fahrlässiger Tötung unter Ausnutzung der Beamtenstellung - dieses Delikt mit entsprechend geringerer Strafandrohung gibt es nicht. Tatsächlich MUSS es um den Verdacht der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang gehen, was mit einem bis zu 10 Jahren Haft bedroht ist. Wird diese Tat von einem Beamten unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit begangen, so kann bei ihm das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden. Dann drohen 1,5 bis 15 Jahre Haft. Auch denkbar: § 312 StGB, Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen: Kommt es hier zum Tod, so sind die Angreifer mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Justizministerin Andrea Sporrer verspricht jedenfalls "volle Aufklärung". Über die weiteren Entwicklungen wird berichtet werden.