Reisepass eingezogen

Trüffel brachten Wiener in Kroatien vor Gericht

21.10.2010


Die Ausfuhr von Trüffeln ist nur mit Genehmigung der Behörden erlaubt.

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Ein Säckchen Trüffel hat einen Wiener vor ein kroatisches Gericht gebracht. Der Techniker hatte die Pilze nämlich sichtbar im Auto liegen, als er das Land Richtung Slowenien verlassen wollte. Was er nicht wusste: Die Ausfuhr von Trüffeln ist nur mit Genehmigung der Behörden erlaubt, und wer erwischt wird, muss vor Gericht. Sein Pech: Er musste über das Wochenende in Kroatien bleiben, bis die Verhandlung stattfinden konnte.

Trüffel und Reisepass eingezogen
Klaus Höckner hatte die Trüffeln nach eigenen Angaben bei einem renommierten Händler in Kroatien erstanden und mit Kreditkarte gezahlt, für 13 Deka umgerechnet rund 60 Euro. Nicht gewusst hat er, dass die Pilze als geschützte Art gelten und der Export grundsätzlich an eine Genehmigung des Umweltministeriums gebunden ist. Als er am Samstag bei Buje nach Slowenien ausreisen wollte, stoppten ihn die Zöllner. Trüffel und Reisepass wurden eingezogen, berichtete der Betroffene der APA.

170 Euro Strafe
Das Angebot des Wieners, die Angelegenheit an Ort und Stelle durch die Bezahlung einer Strafe zu regeln, wurde nicht angenommen. Es hieß, zwei weitere Tage in Kroatien zuzubringen, ehe Höckner am Montag in Umag vor Gericht stand und zu umgerechnet rund 170 Euro Strafe verurteilt wurde, wobei die Richterin große Milde walten ließ.

Das Vorgehen der kroatischen Behörden hat seine Ordnung: "Das Gesetz sieht in einem solchen Fall vor, dass ein Beschuldigter dem Gericht vorgeführt werden muss", erläuterte der Sprecher des Außenministeriums in Wien, Peter Launsky-Tieffenthal.

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