Prozess in St. Pölten

Vater mit Axt getötet: 21-Jähriger geständig

23.06.2017

Ein "Engel" habe ihm befohlen, er müsse seinen Vater umbringen.

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Ein 21-Jähriger hat am Freitag am Landesgericht St. Pölten zugegeben, seinen Vater mit einer Axt getötet zu haben. Er berichtete von Halluzinationen - und vom Gefühl, vom Geheimdienst verfolgt zu werden. Als "sechstes Gebot" habe ihm ein "Engel" befohlen, er müsse seinen Vater umbringen. Nicht einmal zwei Stunden nach Prozessbeginn nahmen die Geschworenen ihre Beratung auf.

Halluzinationen & "Teufelseintreibung"

Der in Niederösterreich geborene Mann, der vor seiner Festnahme in Wien gewohnt hatte, hatte nach der Scheidung seiner Eltern nach jahrelanger Funkstille erst 2016 wieder Kontakt zu seinem Vater aufgenommen. Er war auch einige Tage lang zum 53-Jährigen in den Raum St. Pölten gezogen, es kam aber zu Streit. In seiner Kindheit habe der Vater mit ihm eine "Teufelseintreibung" gemacht, meinte der 21-Jährige.

Den ihm erscheinenden Engel beschrieb er als "weiß und circa so groß wie ein Mensch". Den Entschluss, seinen Vater zu töten, fasste der 21-Jährige eigenen Angaben zufolge in der Früh, bevor er sich auf den Weg von Wien in den Bezirk St. Pölten-Land machte und eine Axt in einem Baumarkt kaufte.

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Täter ließ sich widerstandslos festnehmen

"Ich habe ihm mindestens 30 Mal gegen den Kopf geschlagen", schilderte der Betroffene die Tat. Aufgehört habe er, als er davon ausging, dass sein Vater tot war. Danach sei sein "Loch in der Seele" kurzzeitig weg gewesen, beschrieb der 21-Jährige eine Erleichterung.

Ein in der Nähe wohnender Mann hatte am Abend des 18. Jänner 2017 Hilferufe gehört und war zum Hof gelaufen. Eine Person habe auf das am Boden liegende Opfer hingeschlagen, sagte der Zeuge: "Ich war geschockt und habe ihn angeschrien, er soll aufhören." Der Mann hatte nahezu gleichzeitig mit dem 21-Jährigen die Polizei gerufen, der danach auf der Straße auf die Exekutive wartete und sich widerstandslos festnehmen ließ.

Durch die Medikamente komme er "langsam in die Realität zurück", meinte der Betroffene, der eine Einweisung befürwortete. Zum Tatzeitpunkt stand er nicht unter Einfluss von berauschenden Mitteln.

Zurechnungsunfähigkeit "sonnenklar"

Der 53-Jährige starb an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas, beim Eintreffen der Polizei sei er bereits leblos gewesen, berichtete ein Gutachter das Obduktionsergebnis. Verletzungen an den Armen ließen darauf schließen, dass das Opfer versucht hatte, mehrere Schläge abzuwehren. Der Mann sei bei der Tat am Bauch gelegen, ein Großteil der Verletzungen befand sich am Hinterkopf.

Die Zurechnungsunfähigkeit des 21-Jährigen sei "sonnenklar", eine höhergradige geistige Abnormität zweifellos gegeben, sagte ein psychiatrischer Sachverständiger. Der junge Mann leide an einer schizophrenen Erkrankung, die erst durch die Tat öffentlich geworden sei. Er weise auch eine Gefühlsstörung auf, seine emotionale Stimmungsfähigkeit liege nahezu bei Null. Zum Engelserlebnis meinte der Gutachter, dass sich der 21-Jährige innere Ordnungen auferlege, die sein psychisches Chaos sortierten. Ohne Behandlung könnte es durchaus wieder zu einem Wahn kommen, der sich gegen eine andere Person richte. Es gebe eine "störungsbedingte ungünstige Kriminalprognose".

Der Staatsanwalt beantragte in seinen Schlussworten die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Verteidiger sprach von einem "sehr ungewöhnlichen Prozess". Die Geschworenenverhandlung sei bisher so kurz gewesen, weil es klar sei, dass sein Mandant die Tat begangen habe. "Er hat nicht gewusst, was er macht, und gehört behandelt", erklärte der Rechtsanwalt.

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