57-Jährige missbraucht

Vergewaltigung: 30-Jähriger in Salzburg verurteilt

13.07.2016

Beschuldigter fiel laut Anklage über eine 57-Jährige in einem Hinterhof her.

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Ein 30-Jähriger ist am Mittwoch bei einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann, der seine Unschuld beteuerte, hat sich der Anklage zufolge in der Nacht auf 23. Dezember 2015 an einer 57-jährigen Frau in einem Hinterhof in der Stadt Salzburg sexuell vergangen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Beschuldigte soll zudem das Opfer und eine weitere Frau beraubt und einen Einbruchsdiebstahl verübt haben. Laut Staatsanwältin Barbara Fischer lernte der Angeklagte die 57-Jährige am 22. Dezember in einem Tanzlokal in der Nähe des Hauptbahnhofes kennen. Dort soll er sie bereits unsittlich berührt haben. Als die Frau das Lokal zur Sperrstunde verließ, sei ihr der Algerier gefolgt, schilderte Fischer. Auf einem Parkplatz in einem Hinterhof habe er die 57-Jährige gegen einen Anhänger gedrückt und vergewaltigt.

DNA-Test brachte Gewissheit

Das Opfer habe verzweifelt versucht, sich zu wehren, sagte die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses. Schließlich habe sich die Frau losreißen können. "Als sie Richtung Hauptbahnhof ging, entriss er ihr die Handtasche, in der sich auch ihr Mobiltelefon und ihre Geldtasche befanden." Die Frau sei gestürzt und habe sich am Knie verletzt. In der Früh soll der Beschuldigte noch einer Passantin (37), die am Josef-Mayburger-Kai zur Arbeit ging, eine Plastiktasche mit Gegenständen im Wert von rund 30 Euro entrissen haben. Und bereits am 14. November 2015 habe er mit einem Komplizen bei einem Einbruch in ein Friseurgeschäft 300 Euro gestohlen, warf die Staatsanwältin dem Angeklagten vor.

Beide Frauen erkannten den 30-Jährigen als Täter wieder. Ein DNA-Gutachten wies auf einen Geschlechtsverkehr des Mannes mit der 57-Jährigen hin. Die Polizei griff den Verdächtigen in einer Flüchtlingsunterkunft in der Stadt auf. Der Verteidiger des Asylwerbers, Sebastian Boecker, erklärte, der 30-Jährige und die 57-Jährige hätten sich in dem Lokal einvernehmlich geküsst, auch der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. "Und er bestreitet den Raub." Einzig zu dem Einbruchsdiebstahl zeigte sich der Beschuldigte geständig.

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