Kindesentziehung

Vor Verhandlung mit Kind verschwunden

08.04.2011

Letzten Sonntag hätte die Mutter den Buben an den Vater übergeben sollen.

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© APA / Pfarrhofer
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Eine Mutter, gegen die gerade ein Verfahren wegen Kindesentziehung läuft, ist auf Tauchstation gegangen. Kommenden Sonntag endet die vom Gericht in Brünn festgesetzte Frist zur Rückgabe des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes an den sorgeberechtigten Vater.

Die Frau hatte den Buben Ende 2010 nach Tschechien gebracht. Nach Einschaltung der Justiz in Oberösterreich und Tschechien hatte sie eine Rückgabe des Fünfjährigen am vergangenen Sonntag zugesagt, aber nicht eingehalten. Seither hörte der Vater nichts mehr von der 27-Jährigen. Dabei sollte am vergangenen Mittwoch die Übergabe des Kindes vereinbart werden.

Vater verzweifelt
"Nichts. Sie hebt nicht ab und ruft nicht an. Ich probier' es seit Mittwoch", sagt der verzweifelte Vater. Sollte sie den Fünfjährigen nicht innerhalb der Frist zurückbringen, könne er ihr abgenommen werden, lautet der Gerichtsentscheid. "Das wäre eine Katastrophe", so der Vater. "Genau das wollte ich vermeiden, aus Rücksicht auf den Buben, aber ich kann nichts mehr machen." Zwar könne die Tschechin einen Rekurs gegen den Bescheid, der die Rückführung anordnet, einlegen, doch der habe keine aufschiebende Wirkung für die Frist.

Er habe seiner Ex eine Nachricht zukommen lassen, dass er ihr am Sonntag um 12.00 Uhr bis Budweis entgegenfahre. Diese soll sie angeblich auch erhalten haben, so der Oberösterreicher. Damit fehle ihr die Ausrede, dass sie nicht ausreisen dürfe. "Ich habe gehört, dass sie Interviews gibt, auf arm macht und auf keinen Fall aufgibt", berichtete der 36-Jährige. Zu Hause würden seine Eltern warten, die seinen Sohn übernehmen dürfen, falls die Frau dort mit dem Kind auftauche.

Kein weiterer Aufschub
Kommt der Bub am Sonntag nicht zurück, "schauen wir, was das tschechische Gericht am Montag anordnet", so der Vater. Seine Anwältin werde dafür plädieren, dass der Mutter kein weiterer Aufschub mehr gewährt werde.

2008 war dem 36-Jährigen das Sorgerecht für das Kind zugesprochen worden. Vor Weihnachten 2010 war die Frau überraschend bei ihrem Ex-Mann aufgetaucht und mit dem Fünfjährigen, der bei seinem Vater im Bezirk Linz-Land gelebt hatte, in ihren Heimatort nahe der polnischen Grenze verschwunden. Das Bezirksgericht Traun hatte bereits im Jänner in Oberösterreich die Rückführung des Buben angeordnet. Diesen Bescheid bestätigte das Gericht in Brünn vergangene Woche. Es hielt auch fest, dass die Frau das Kind illegal aus Österreich nach Tschechien geholt hat.

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