Gerichtsurteil

Harte Strafen für Brutalo-Skins

13.09.2007

Wie die Berserker waren zwei Skins über einen 19-Jährigen hergefallen - jetzt standen die Glatzen vor Gericht. Ihr Opfer wird sich nie mehr erholen.

Zur Vollversion des Artikels
© AP
Zur Vollversion des Artikels

Wie ein Kind – mit dem Daumen im Mund – hatte Robert im August des Vorjahres auf einer Parkbank in Lindau (Bayern) geschlafen, als die betrunkenen Glatzköpfe auf ihn losgingen. „Wir haben ihn aufgeweckt, da hat er zu schimpfen begonnen. Das hat uns wütend gemacht“, schilderten die beiden Angeklagten beim Prozess am Donnerstag in Feldkirch.

Pure Gewalt
Die amtsbekannten Gewalttäter kannten keine Gnade: Mehr als 20 Mal traten sie mit ihren schweren Springerstiefeln auf den schmächtigen Burschen ein. So lange „bis der Kopf nur mehr ein blutiges Bündel war“, wie es einer der Beschuldigten vor Gericht gestand. Erst die Schreie einer Zeugin vertrieben die Skinheads – die 21 und 24 Jahre alten Vorarlberger gingen der Polizei fünf Wochen später ins Netz.

Pflegefall
Robert lag zweieinhalb Monate im Wachkoma, ist seit der Attacke ein Pflegefall und wird nie wieder ein normales Leben führen können. „Wir möchten uns bei ihm und seinen Angehörigen entschuldigen und wollen ein neues Leben beginnen“, schluchzten die Beschuldigten beim Prozess. Psychi­ater Reinhard Haller bescheinigte den Männern Zurechnungsfähigkeit: „Sie waren betrunken, wussten aber, was sie taten.“

Gerechtigkeit
Richter Peter Mück ließ keine Gnade walten. „Ziel des Gerichtes ist es, die Strafe für ein Verbrechen so zu bemessen, dass sie dem Unrechtsgehalt der Tat entspricht“, so die Begründung für das harte Urteil: neun Jahre Haft für den Älteren, acht Jahre Haft für seinen Komplizen, sowie 100.000 Euro Schmerzensgeld für Robert, 30.000 Euro für seine Familie – der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Zur Vollversion des Artikels