Ehefrau erstochen: Gerüchte um neuen Mann

Mord aus Eifersucht schon in Haft geplant?

01.09.2022

Geständig zeigt sich jener Türke, der in Bludenz seine Ehefrau kurz nach der Haftentlassung erstach.

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© APA/all (Fotomontage)
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Vorarlberg. Die Landespolizei gibt das Motiv von Selcuk A., Berufskraftfahrer mit hohem Hang zu Gewalt und Drogen, wie folgt kurz wieder: „Als Tatmotiv gab er wiederholte Kränkungen durch die getrennt lebende Gattin an.“ ÖSTERREICH indes sprach mit Verwandten des schwarzen Schafes der Großfamilie, den alle nur als „echten Psycho“ bezeichnen: „Im Gefängnis wurde ihm von Einflüsterern zugetragen, dass seine Alexandra sich mit einem neuen Mann vergnügen würde.“

Obwohl die gebürtige Rumänin Alexandra, eine Kellnerin, die mit der Beziehung zu ihrem Mann eine mehr als zehnjährige Leidensgeschichte verbindet – viermal gab es seit 2015 bereits ein Betretungsverbot gegen den Türken – keinerlei Anstalten machte, sich von Selcuk endgültig zu trennen, schenkte der Inhaftierte den Gerüchten Glauben. Und das, obwohl die 32-Jährige im Sommer sogar eine einstweilig gerichtliche Verfügung gegen ihn zurückzog.

Aussprache in Zitronensiedlung eskalierte

Informanten behaupten, dass der 36-Jährige im Glauben seine Ehe und vor allem den Kontakt zu seinen drei kleinen Kindern verloren zu haben, noch in der Haft Mordpläne gegen die dreifache Mutter schmiedete. Kaum heraußen, begann er sie per Telefon zu tyrannisieren und zu einem Treffen zu bewegen. Das Ehepaar lebte mittlerweile getrennt: Mittwochabend soll er sie vor das Haus in der „Zitronensiedlung“ in Bludenz zu einer Aussprache bestellt haben. Alexandra kam mit ihrem jüngsten Kind, einem dreijährigen Sohn zum Treffen. Die beiden Töchter im Volksschulalter waren nicht zu Hause – am Spielplatz oder Verwandten.

Kaum stand sich das Eheppar gegenüber, zückte er vor den Augen seines Sohnes ein Küchenmesser und dem Opfer laut vorläufigen Obduktionsergebnis zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen. Die Frau verblutete. Der Verdächtige stellte sich selbst. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(kor)

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