Gerichtsurteil

Ärztin als Sozialbetrügerin verurteilt

24.07.2014

Jahrelang Notstandshilfe bezogen: Medizinerin verschwieg AMS ihre Einkünfte.

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© dpa
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Eine Ärztin ist am Donnerstag im Wiener Landesgericht als Sozialbetrügerin verurteilt worden. Obwohl sie über ein reguläres Einkommen verfügte, bezog sie seit 2005 ungerechtfertigterweise Notstandshilfe. Erst 2012 flog der Schwindel auf, als ihr die Finanzpolizei auf die Schliche kam. "Ich habe das Geld gebraucht", führte sie nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Philipp Schnabel) ins Treffen.

Nach einem Jobverlust hatte die Ärztin beim AMS um finanzielle Unterstützung angesucht. Dass sie recht bald wieder eine Arbeit fand, verschwieg sie. Sie füllte stattdessen weiter ihre Anträge aus und bezog so im Lauf der Jahre rund 58.000 Euro Notstandshilfe, die ihr nicht zugestanden wäre.

Dies fiel deshalb geraume Zeit nicht auf, weil die Medizinerin keinen Kassenvertrag hatte, sondern als Wahlärztin auf Honorarbasis arbeitete. Ihre Einkünfte versteuerte sie erst mit erheblicher Verspätung.

Medizinerin verzweifelte an Schuldenberg
In ihrer Einvernahme verwies die Angeklagte auf einen Schuldenberg in Höhe von 700.000 Euro, den sie offenbar mit ihren Betrügereien abzutragen trachtete. Sie hatte seinerzeit Haftungen für ihren Ex-Mann übernommen, die schlagend wurden, als dieser mit seiner Firma pleiteging. Die Ärztin sei "verzweifelt" gewesen, habe sich in einer "psychischen Krisensituation" befunden und die finanziellen Belastungen "schlicht nicht mehr bewältigen können", sagte ihr Verteidiger. Deswegen habe sie ihr strafbares Verhalten nicht eingestellt: "Augen zu und durch, war das Motto."

Der Schöffensenat verhängte am Ende wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs eineinhalb Jahre Haft, die der Frau unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Sie erklärte sich damit einverstanden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die unrechtmäßig bezogenen Beträge zahlt die Ärztin dem AMS in monatlichen Raten zurück, wobei zuletzt kein Geld mehr geflossen ist, weil die Schuldnerin ihren Angaben zufolge erneut ihre finanzielle Leistungsgrenze erreicht hat.

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