Arztfamilie niedergestochen

Amokläufer macht auf nicht zurechnungsfähig

09.09.2018

Mordversuche oder ein „psychotischer Amoklauf“? Das Gericht entscheidet über Jafar S.

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Wien. Die Bluttat hatte im März für Entsetzen gesorgt: Wie von Sinnen soll der Asylwerber Jafar S. zunächst eine völlig unbeteiligte Arztfamilie nahe dem Nestroyplatz niedergestochen und teils lebensgefährlich verletzt haben. Anschließend suchte er am Praterstern seinen Dealer, den er für seine eigene Drogenkarriere verantwortlich machte. Auch auf Soulat R. stach er mit einem seiner beiden Messer zu, die er sich zuvor für zehn Euro gekauft hatte.

Eigentlich wollte er sich damit am Portier eines Hotels rächen. Der hatte dem 23-Jährigen angeboten, übernachten zu können, wenn er mit ihm schlafen würde. „Ich bin nicht schwul“, schimpfte Jafar S., ging los und kaufte die Tatwaffen.

Die Arztfamilie lief ihm zufällig über den Weg. Vater, Mutter und Tochter lachten. Da glaubte der Asylwerber, sie lachten ihn aus.

Vierfachen Mordversuch wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, der ab Donnerstag vor Gericht steht. Seine Verteidigung spricht dagegen von Unzurechnungsfähigkeit. Jafar S., für den die Unschuldsvermutung gilt, soll in eine Anstalt.

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