Fake-Drogentests

Geld für Drogentests: So reagiert Justiz

26.04.2018

Falsche Drogentests verkauft: Justiz kündigt Vertrag mit Verein.

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Das Justizministerium hat auf den Fall eines Psychotherapeuten reagiert, der unlängst rechtskräftig verurteilt wurde, weil er gegen Entgelt falsche Drogentests verkauft hat. Der Verein, für den der Therapeut tätig war, hat bisher auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit dem Ministerium Maßnahmen nach dem Grundsatz "Therapie statt Strafe" angeboten. Zukünftig wird der Verein nicht mehr berücksichtigt.

"Eine Prüfung hat dazu geführt, dass der Vertrag mit dem Verein aufgekündigt wurde", teilte Britta Tichy-Martin, Ressortmediensprecherin des Justizministeriums, auf APA-Anfrage mit. Was im Detail zu diesem Schritt geführt hat, wollte Tichy-Martin nicht präzisieren. Klar sei, dass der Verein unter Einhaltung der entsprechenden Fristen für die Justiz keine Begutachtungen mehr durchführen wird.

Geschäftsführer stellte "Scheingutachten" aus

Bei dem Therapeuten, der Suchtgiftabhängigen bestätigt hatte, clean zu sein, ohne dass diese überhaupt Harnproben abgeben mussten, handelte es sich um einen ehemaligen Geschäftsführer der Einrichtung. Für seine "Scheingutachten", die Drogenkranke monatlich den Behörden vorlegten, ließ sich der Psychotherapeut mit 100 bzw. 200 Euro pro Schriftstück "schmieren". Der Verein trennte sich von ihm, als die strafrechtlichen Ermittlungen ins Rollen kamen. Fakt ist allerdings, dass der aktuelle Geschäftsführer und ein weiterer Mitarbeiter für den Kollegen jeweils eine "Schmiergeldzahlung" entgegennahmen, als dieser urlaubsbedingt im Ausland weilte.

Um den Verein, der seit 2006 in Kooperation mit dem Justizministerium therapeutische Maßnahmen anbietet, die drogenergebenen Straftätern statt einer Haftstrafe eine probate Behandlung ihrer Sucht ermöglichen sollen, hatte es justizintern immer wieder Gerüchte gegeben. Dort wären recht einfach die erforderlichen Bestätigungen zu beschaffen, um auf freiem Fuß zu bleiben bzw. aus dem Gefängnis zu kommen, hieß es. Gewiefte Anwälte besorgten ihren Mandanten vor der Gerichtsverhandlung einen Behandlungsplatz bei dem Verein und beantragten dann im Prozess einen Strafaufschub nach dem Motto "Therapie statt Strafe", um die zumindest auf dem Papier erwiesene Drogenabhängigkeit der Angeklagten stationär oder ambulant behandeln zu lassen. Die Gerichte konnten diese Anträge vor allem dann nicht übergehen, wenn gleichzeitig eine Art "Vorgutachten" vorgelegt wurde, das dem Ansuchenden eine grundsätzliche Therapiefähigkeit und -willigkeit bescheinigte.

"Jede Einrichtung wird schauen, dass sie ihr Haus möglichst voll kriegt"

Dass es die aktuelle Gesetzeslage erlaubt, dass diese "Vorgutachten" oft just dieselben Einrichtungen ausstellen, die später die durchaus kostspielige Behandlung durchführen sollen, wurde von der Richterschaft immer wieder als Schwachstelle kritisiert. "Jede Einrichtung wird schauen, dass sie ihr Haus möglichst voll kriegt. Da ist man dann eher großzügig bei der Auslegung, wer therapiefähig und therapiewillig ist", gab ein Strafrichter, der namentlich nicht genannt werden wollte, im Gespräch mit der APA zu bedenken.

Für die therapeutische und medizinische Behandlung Suchtmittelabhängiger - darunter fallen auch die Kosten für das Maßnahmen-Paket "Therapie statt Strafe" - hat die Justiz 2016 insgesamt 8,41 Millionen Euro aufgewendet. 2006 hatten sich die Ausgaben noch auf 4,85 Millionen Euro belaufen. Mit "Therapie statt Strafe" waren zuletzt sieben Einrichtungen betraut. Die Patienten des jetzt ausgeschlossenen Vereins sollen "zeitnahe" auf die sechs verbliebenen Institutionen verteilt werden, um ihre lückenlose Behandlung gewährleisten zu können, hieß es seitens des Justizministeriums.

Allerdings dürfte es mit einer weiteren Einrichtung Probleme geben. Wer mit Vertretern der Wiener Strafjustiz spricht, hört von Häftlingen, welche die für sie zuständigen Richter brieflich bitten, ihre Therapie nicht dort antreten zu müssen, weil dort "alles" an verbotenen Substanzen zu bekommen sei. Um von Drogen loszukommen, sei dieser Ort der falsche Platz, bestätigen auch Anwälte, die regelmäßig mit Drogenbeschaffungskriminalität zu tun haben.

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