Mit Justizanstalt
Generalprokuratorin will neuen Jugendgerichtshof für Extremisten
22.01.2026Die Justiz in Wien stößt laut Generalprokuratur an ihre Grenzen. Margit Wachberger fordert deshalb ein zweites Strafgericht mit eigener Justizanstalt. Der "Jugendgerichtshof Plus" soll auf Extremismus und Jugendkriminalität spezialisiert sein.
Margit Wachberger, seit November 2023 Leiterin der Generalprokuratur, tritt für einen neuen "Jugendgerichtshof Plus" in Wien ein. Sie hält ein zweites Strafgericht in der weiter wachsenden Zwei-Millionen-Stadt mit einem entsprechenden Kriminalitätsfeld für angebracht, bekräftigte sie im Gespräch mit der APA, nachdem sie mit diesem Vorschlag kürzlich im "Presse"-Rechtspanorama an die Öffentlichkeit gegangen war.
Es sei zu kurz gegriffen, sich in Wien auf ein einziges Strafgericht - das Landesgericht für Strafsachen - zu beschränken, meint Wachberger. Ungeachtet der laufenden Generalsanierung sei das Graue Haus räumlich sehr begrenzt und liege in einem dicht verbauten innerstädtischen Gebiet ohne Erweiterungspotenzial: "Die gegenwärtige Situation ruft aus meiner Sicht danach, sich eine Lösung zu überlegen, die eine gute Abhandlung aller Strafsachen langfristig zulässt."
Der Generalprokuratorin schwebt ein Modell vor, das sich am Konzept des 2003 aufgelösten Jugendgerichtshofs orientiert, aber den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung trägt. Straftäter im extremistischen Bereich, seien es jetzt Islamisten oder gewaltbereite Rechte der "White Power"-Bewegung, werden immer jünger und würden sich gerade in urbanen Ballungszentren wie Wien ausbreiten: "Daher unterstütze ich die Forderung des ehemaligen Leiters der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), dass hier spezialisierte Justizbehörden geschaffen werden. Einerseits für straffällige Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und alle ihre Komplizinnen und Komplizen und zudem für alle Personen, die Staatsschutz- und Terrorismusdelikte begehen, nicht zuletzt deshalb, weil sich diese Personengruppen häufig überschneiden."
Modell würde auch Staatsanwaltschaft Wien und JA Josefstadt entlasten
Mit einem "Jugendgerichtshof Plus" wäre auch eine auf Jugendkriminalität und Staatsschutz sowie Extremismus spezialisierte Staatsanwaltschaft verbunden. Bei der Staatsanwaltschaft Wien, der mit Abstand größten staatsanwaltschaftlichen Behörde Österreichs, gebe es Platzprobleme. Auch die Justizanstalt (JA) Josefstadt sei längst an ihrer Belastungsgrenze angelangt: "Wenn man ein neues Gericht in der Bundeshauptstadt errichten würde, könnte man bei der dazugehörigen Justizanstalt - eine solche muss bei einem Landesgericht ja immer angeschlossen sein -, dafür sorgen, dass man einerseits einen den jungen Untersuchungshäftlingen entsprechenden Anstaltsbereich hat und abgetrennt davon einen, der den hohen Sicherheitsanforderungen entspricht, die wir im Terrorismus- und Staatsschutzbereich haben."
Dass mit der JA Münnichplatz in Simmering gerade ein neues Wiener Gefängnis mit 72 Haftplätzen für männliche Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 den Vollbetrieb aufgenommen hat, steht für Wachberger in keinem Widerspruch zu ihrem Vorschlag: "Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kriminalitätsfälle bei Jugendlichen zurückgehen werden." Sie geht vielmehr davon aus, dass mit der JA Münnichplatz "à la longue nicht das Auslangen gefunden werden kann. Wir hatten noch nie so viele jugendliche Untersuchungshäftlinge wie jetzt. Und die kommen dann am Ende des Tages bei einem Schuldspruch teilweise auch in Strafhaft." Für jugendliche Strafgefangene sei die JA Münnichplatz sehr gut geeignet, während U-Häftlinge in einem zukünftigen"Jugendgerichtshof Plus" besser aufgehoben wären, meint Wachberger.
2025 wurden 138 Fälle an Weisungsrat herangetragen
Als Generalprokuratorin hat Wachberger auch den Vorsitz im Weisungsrat inne, der Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) u.a. in Fällen von hohem medialem Interesse und in jenen Fällen berät, in denen einer Staatsanwaltschaft im Wege einer Oberstaatsanwaltschaft eine Weisung in einem bestimmten Verfahren erteilt werden soll. Im Vorjahr wurden an den Weisungsrat insgesamt 138 Fälle herangetragen, davon 88 Mal ausschließlich aufgrund des außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit an einer bestimmten Strafsache. 24 Mal ging es ausschließlich um Fälle, wo das Justizministerium beabsichtigte, der Oberstaatsanwaltschaft eine Weisung zur Sachbehandlung zu erteilen.
Wie oft am Ende tatsächlich Weisungen erteilt wurden, kommuniziert das Justizministerium im jährlichen Weisungsbericht, der für 2025 noch nicht veröffentlicht wurde. Klar ist, dass der Weisungsrat im Vorjahr deutlich weniger oft befasst wurde als 2024. Damals bekam er 181 Fälle vorgelegt.
Dem Weisungsrat gehe es ausschließlich um die Prüfung von Rechtsfragen im Rahmen der Fachaufsicht, betont Wachberger: "Er befasst sich mit der Stichhaltigkeit der Berichte, ob sie mängelfrei erscheinen und mit allfällig darin aufgeworfenen Rechtsfragen. Das tun wir sehr intensiv und sehr zeitnah. Da sitzt, wenn ich das so salopp sagen darf, viel Kompetenz an einem Tisch und tut ihr Bestes."
Wachberger: Keine politische Einflussnahme auf Weisungsrat
Ungeachtet dieses funktionierenden Systems wird - auch medial - immer wieder die Vermutung geäußert, die jeweilige Justizministerin könnte auf Strafverfahren unsachlich Einfluss nehmen und gegebenenfalls politisch motivierte Entscheidungen in der Fachaufsicht veranlassen. Dem tritt Wachberger entgegen: "Aus meiner jetzt doch schon zweieinvierteljährigen eigenen Erfahrung mit zwei unterschiedlichen Justizministerinnen kann ich sagen, das gibt es nicht. Das kommt nicht vor. Politische Einflussnahme habe ich, soweit ich als Vorsitzende des Weisungsrats eingebunden war, in keinem einzigen Fall auch nur im Ansatz wahrgenommen."