Umweltverträglich
Kahlenberg-Seilbahn: laut Höchstgericht kommt UVP-Gesetz zur Anwendung
30.09.2025Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte eine vorangegangene Entscheidung, was Befürworter einer Seilbahn auf den Kahlenberg als herben Rückschlag erleben: auch bei diesem Projekt muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Anwendung kommen.
Im Rechtsstreit rund um eine mögliche Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg hat auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den Gegnern des Projekts im Hinblick auf eine Begutachtung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVP-G 2000) Recht gegeben. Wie deren Anwältin Fiona List-Faymann am Dienstag per Aussendung erklärte, sei somit "eine Einzelfallprüfung gemäß dem UVP-G 2000 zwingend durchzuführen". Der VwGH bestätigte damit die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG).
Laut dieser Auffassung fallen auch Seilbahnen, die nicht ausschließlich innerhalb geschlossener Siedlungsgebiete liegen, unter die einschlägigen Bestimmungen des UVP-G 2000. "Der VwGH hat unmissverständlich klargestellt, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht durch enge Auslegungen umgangen werden dürfen. Das Urteil stärkt nicht nur die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch den Umweltschutz in Österreich", erklärte dazu die Rechtsanwältin. Mit der Entscheidung sei sichergestellt, dass die Auswirkungen des Projekts auf Natur, Landschaft und Lebensqualität einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen werden müssten, hieß es. Sie verwies gegenüber der APA darauf, dass gegen die jüngste Entscheidung des VwGH nun kein Rechtsmittel mehr möglich sei.
Zur Vorgeschichte jetzt das Urteil
Im vergangenen Oktober hatte das BVwG nach einer Beschwerde von Umweltschutzorganisationen einen Bescheid der Wiener Landesregierung aufgehoben. Darin war festgestellt worden, dass eine solche Prüfpflicht nicht bestehe. Die Projektwerber rund um die "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH" legten daraufhin Berufung ein. Jetzt wurde also endgültig entschieden: Um eine Projekt-Realisierung überhaupt in die Wege zu leiten, bräuchte es auch hier eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Projektbetreiber erfreut
Es gibt auch schon eine Reaktion vom Projektbetreiber Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH: Dieser zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut über die höchstgerichtliche Entscheidung: "Mit der heute erhaltenen Entscheidung hat sich der weitere Weg zur Umsetzung des Projekts gelichtet. Nun haben wir die benötigte Rechtssicherheit darüber, welche Schritte als nächstes zu setzen sind."