Wirtschaftskammer

Klagen ohne Risiko: 5-Millionen-Fonds für Musterprozesse

24.04.2026

Die Wiener Wirtschaftskammer unterstützt Unternehmen künftig mit einem Musterprozessfonds. Dieser trägt bei ausgewählten Verfahren gegen gesetzliche Entscheidungen, bei denen negative Auswirkungen befürchtet werden, die Kosten bzw. das Prozessrisiko. 

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© APA/HARALD SCHNEIDER
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Wie Kammerpräsident Walter Ruck im Gespräch mit der APA mitteilte, ist der Fonds mit 5 Mio. Euro dotiert. Die Entscheidung, wem man am Instanzenweg zur Seite steht, trifft ein aus Fachleuten bestehendes Gremium.

Entstanden ist der Fonds laut Ruck aus einer nach der Pandemie ins Leben gerufenen Initiative, bei der Firmen bei COFAG-Rückforderungen - oder Nicht-Auszahlung von Corona-Förderungen - geholfen wurde. Später erfolgte eine Ausweitung im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Spenglerbetrieben in das Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG). Damit einhergehend sei es nämlich zu hohen finanziellen Belastungen für Betriebe gekommen, sagte der Kammerchef.

Rechtsfragen mit allgemeiner Bedeutung

Die Serviceleistung heißt nach einem Beschluss im WKW-Präsidium nun offiziell Musterprozessfonds. Die Kammermitglieder sollen sich an diesen wenden können, wenn sie von Rechtsfragen betroffen sind, die von Bedeutung auch für andere Firmen oder die Branche sind. "Es müssen relevante Fälle sein", erläuterte Ruck. Ob sich der Anlass für eine entsprechende Begleitung eignet, soll aber nicht direkt in der Kammer entschieden werden.

Die Auswahl trifft eine Kommission unter dem Vorsitz des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer. Das soll nicht zuletzt das Einschreiten beschleunigen, wie man betont. Beschlüsse im Kammerpräsidium würden nämlich oft eine längere Vorlaufzeit benötigen, gibt man zu bedenken. Für Betroffene, die etwa auf Einspruchsfristen bei Bescheiden Rücksicht nehmen müssen, könnte die Nachricht, dass sie unterstützt werden, vielleicht zu spät kommen.

Auch sind die Verfahren inzwischen sehr komplex, erläuterte Mayer. "Die Rechtsordnung wird immer komplizierter." Das liege unter anderem am Europarecht, das hier mit einfließe. Gedacht ist das Service prinzipiell für alle Kammermitglieder. Unterstützt würden Unternehmen aller Größenordnungen, erklärte Ruck. Gerade für kleinere Betriebe sei es inzwischen aber oft sehr schwierig, entsprechende Verfahren zu führen. "Die Gerichtsgebühren in Österreich sind sehr hoch", gab Mayer zu bedenken.

Beurteilung der Erfolgschancen

Die Fonds-Kommission beurteilt die rechtliche Lage möglicher Fall-Kandidaten. "Nicht jedes Problem eignet sich", hielt Mayer fest. So müssten auch andere von der Klärung eines Sachverhalts profitieren. Auch die Erfolgschancen eines möglicherweise längeren Verfahrens - das immerhin bis zum Verfassungsgerichtshof führen kann - werden erörtert. Man wolle nämlich nicht leichtfertig mit dem Geld umgehen.

Beim Musterprozessfonds handelt es sich laut Wiener Wirtschaftskammer um das erste strukturierte Instrument dieser Art. Das Instrument solle auch dem Gesetzgeber bzw. den Behörden vor Augen führen, dass man aktiv werde, wenn Regelungen zum Nachteil von Unternehmen erlassen wurden.

Noch gibt es keine Fixstarter für eine Prozessbegleitung. Als Beispiele aus der Vergangenheit, die Potenzial für derartige Verfahren hätten, wurde etwa die Einführung des Rauchverbots mit zeitweisen Ausnahmeregeln genannt - für die teure Raumtrennungen umgesetzt wurden, die später hinfällig waren. Auch bei der Registrierkassenpflicht hätten sich Rechtsfragen ergeben.