Was "lebenslang" und "20 und 19 Jahre" bedeuten

Leonie: So lange sitzen ihre Mörder wirklich

04.12.2022

Die Urteile gegen die drei Afghanen sind noch nicht rechtskräftig, Einsprüche sind zu erwarten.

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© TZOe Fuhrich
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Wien. Zu allererst sei angemerkt, was die Hinterbliebenen zu dem Höchststrafen Urteil sagen. Laut ihren Anwälten (Höllwarth und Öhlböck) sind sie „dankbar darüber, wie Richterin und Geschworene entschieden ­haben“, die Mutter fügt unter Tränen hinzu: „Es gibt eine irdische Gerechtigkeit.“

Wie berichtet erhielt der Älteste der Peiniger Leonies wegen Mord lebenslang, die Mitangeklagten jungen Erwachsenen wegen Mord durch Unterlassung 20 und 19 Jahre, letzterer (Ali Sena „Ramesh“ H .) blieb ein Jahr unter der Höchststrafe, weil er noch unbescholten war – im Gegensatz zu den beiden anderen amtsbekannten Dealern. Alle drei wurden überdies wegen der Vergewaltigung der 13-Jährigen schuldig gesprochen.

Häfen. Sollten die nicht rechtskräftigen Urteile, die Freitag um 18 Uhr um Saal 303 am Landesgericht Wien gefällt wurden, halten, so wird der „Lebenslange“ faktisch 20 bis 25 Jahre bei uns hinter Gitter sitzen, eine Abschiebung in einen rechtsun­sicheren Raum wäre hirnrissig.

Die beiden anderen könnten ab der Hälfte der Strafe eine bedingte Entlassung beantragen, bei derart schweren Verbrechen dürften sie aber Dreiviertel (also 13 bis 14 Jahre) z. B. in der Haftanstalt Stein verbringen.

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