170 Anzeigen
Marktamt erwischt Shops beim Nikotin-Verkauf an Kinder
28.04.2026Seit sieben Jahren ist in Österreich der Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten an Personen unter 18 Jahren verboten, noch immer kommt es zu Verstößen. Seit Februar führte das Marktamt in Wien eine Schwerpunktaktion durch.
Bei 366 Kontrollen wurden 170 Anzeigen erstattet. Künftig sollen die Überprüfungen nicht mehr nur punktuell, sondern ganzjährig erfolgen. Zudem können gesetzeswidrige Verkäufer telefonisch gemeldet werden, hieß es in einer Aussendung am Dienstag.
Wiens Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) kündigte eine Verschärfung der Maßnahmen gegen den illegalen Verkauf von Vapes, Nikotinbeuteln und anderen Nikotinprodukten an Minderjährige an. "Illegale Verkäufer müssen wissen, in Wien wird ab sofort 365 Tage im Jahr kontrolliert. Jedem Hinweis an das Marktamt wird nachgegangen", kündigte Emmerling an. Hinweise nimmt das Marktamt (MA 59) unter 01/4000-8090 entgegen, auch anonym. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit mit dem Tabakbüro der AGES verstärkt, um auch Lieferketten besser nachzuverfolgen.
Handy-, Call- und Paketshops im Visier
Bei den 170 Anzeigen seit Februar wurden unter anderem Verstöße gegen das Tabak- und Nikotinverkaufsverbot an Minderjährige festgestellt, ebenso gegen das Werbeverbot für Tabak- und Nikotinprodukte und das Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche. Im Visier waren und bleiben vor allem Handy-, Call- und Paketshops, in denen Vapes nicht offen im Sortiment liegen, sondern nach Nennung eines Codeworts unter der Verkaufstheke hervorgeholt werden. In einem Fall observierten Ermittler in Zivil drei Wochen lang ein Geschäft, ehe Marktamt, Polizei und Zoll gemeinsam einrückten, informierte die Stadt.
Emmerling kritisierte, dass gezielt Kinder und Jugendliche angesprochen würden. Viele Produkte seien entsprechend gestaltet, etwa mit bunten Designs, süßen Aromen und Lichteffekten. Gleichzeitig sei der Nikotingehalt oft hoch und könne jenem klassischer Zigaretten entsprechen.
Verstöße gegen das Tabakgesetz können mit Geldstrafen von bis zu 14.600 Euro geahndet werden, Übertretungen des Wiener Jugendschutzgesetzes mit bis zu 15.000 Euro. Ab 1. Juli 2026 dürfen Vapes und Nikotinprodukte österreichweit ausschließlich in Tabaktrafiken verkauft werden.