Ex-Geliebte erschossen

Morgen Urteil im Bierwirt-Prozess erwartet

20.12.2021

Der des Mordes angeklagte „Bierwirt“ macht auf Blackout und Selbstmitleid.

Zur Vollversion des Artikels

This browser does not support the video element.

Zur Vollversion des Artikels

Wien. Prozessauftakt am Montag im Straflandesgericht um den Mordfall an der Krankenschwester ­Marija M. (35), angeklagt: Albert L., der sogenannte Bierwirt. Der 43-Jährige soll die Mutter der gemeinsamen beiden Kinder im April in Wien-Brigittenau mit einem Kopfschuss getötet haben, weil sie ihn nach 15 Jahren Beziehung verlassen wollte.

Reges Medieninteresse im Sitzungssaal, Blitzlichtgewitter. Der „Bierwirt“ tritt in dunklem Sakko auf, darunter ein Poloshirt. In einer Klarsichthülle hat er Unterlagen für die Hauptverhandlung dabei. Verteidigt wird Albert L. von einem Anwaltstrio. Neben Manfred Arbacher-Stöger von Rudolf Mayer und Gregor Klammer.

Zunächst ist die Verwirrung groß: „Ich bekenne mich schuldig zu den Taten“, sagt der „Bierwirt“ zum Vorsitzenden Ulrich Nachtlberger. Doch an die Tat könne er sich wegen eines Alkohol- und Drogen-Blackouts nicht erinnern: „Ich hab nicht gewusst, was ich tue“, wiederholte er auf mehrmaliges Nachfragen. „Also nicht geständig“, bohrte die beisitzende Richterin Eva Brandstetter nach. Wie auch immer: Von echter Reue war keine Rede.

Familie hat nur einen Wunsch: lebenslang

Kein Wort des Mitleids mit den Kindern, die in der Wohnung waren, als Marija M. aus nächster Nähe getötet wurde. Die ihre geliebte Mutter verloren, um die sie bis heute trauern. Deren Zukunft an diesem 29. April ein Stück weit zerstört wurde. Stattdessen die Story von den eigenen Selbstmordgedanken, die Albert L. gequält haben sollen.

Morgen wollen die Geschworenen urteilen. Dem „Bierwirt“ droht lange Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der psychiatrische Gutachter hält Albert L. für schuldfähig und sehr gefährlich. Er bescheinigt ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung. Marija M.s Familie hofft auf eine lebenslängliche Gefängnisstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.


 

Zur Vollversion des Artikels