Nicht zurechnungsfähig

Muss Hadishats Killer vielleicht doch nicht in Haft?

17.12.2018

Morgen beginnt Prozess um den Messermord an Hadishat († 7) – Gutachten sorgt für Wirbel.

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Diese Tat schockierte ganz Österreich. Am 11. Mai soll der 16-Jährige Robert K. mit tschetschenischen Wurzeln das Nachbarsmädchen Hadishat (7) – ihre Familie stammt auch aus Tschetschenien – auf grausame Art mit einem Messer getötet haben. Nach der Tat wurde ihr Körper im Müll entsorgt. Als Motiv nannte er bei der Einvernahme „allgemeine Wut“. Morgen startet der Prozess im Landesgericht Wien mit höchster Sicherheitsstufe und Medieninteresse.

 

 

Kurz davor platzte die Gutachter-Bombe: Jugendpsychiater Werner Gerstl attestiert Robert K. in einem neuen Gutachten, dass er doch nicht zurechnungsfähig war. Das erste Gutachten des Gerichtspsychiaters Peter Hofmann hatte ihn zum Tatzeitpunkt für zurechnungsfähig erklärt.

Opfer-Anwalt Rast: "Er wird lange weggesperrt"

Gehen die Geschworenen nach dem Hofmann-Gutachten drohen 15 Jahre Haft. Erst danach würde Robertt K. in eine Anstalt eingewiesen werden. Im Gerstl-Gutachten heißt es nun, er leide seit seinem 8. oder 9. Lebensjahr an einer schizophrenen Erkrankung. Daher ist er nicht schuldfähig–- das würde für Robert K. ??nur“ eine Einweisung bedeuten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Anwalt von Hadishats Familie, Nikolaus Rast sagt zu ÖSTERREICH: „Egal, wie am Ende entschieden wird, Tatsache wird sein, dass aufgrund der vorliegenden Gutachten der Angeklagte eingewiesen und damit für lange Zeit weggesperrt werden wird.“ (lae)

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